UGÖD fordert weiterhin: Gute Arbeitsbedingungen für die ErhalterInnen von Österreichs wertvollen Kulturschätzen!
In der Sitzung des Nationalrates vom 03.07.2019 wurde ein Fristsetzungsantrag zur Änderung des Bundesmuseengesetzes vorläufig abgelehnt.
UGÖD fordert weiterhin: Kollektive Arbeitsnormen und gleiche Entlohnung
Ein gemeinsamer Kollektivvertrag für die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek kann sowohl für DienstgeberInnen als auch für DienstnehmerInnen vorteilhaft gestaltet werden.
Jedenfalls kann ein Kollektivvertrag 8 verschiedene Gehaltssysteme, die seit 20 Jahren Ungleichheit ohne Vergleichbarkeit erzeugen, in ein transparentes Gehaltsschema zusammenführen. Damit wäre ein sinnloser Konkurrenzkampf um eine geringe Anzahl von ExpertInnen für die Erhaltung der wertvollsten Kunstschätze unserer Republik zu beenden.
Bei vergleichbaren Einkommensregelungen steigt unter den MitarbeiterInnen die Arbeitszufriedenheit und lässt sich Braindrain eindämmen. Braindrain heißt, dass bestens ausgebildete, fähige und ehrgeizige junge KollegInnen sich in der EU und weltweit um Karrieremöglichkeiten umschauen.
In der Entscheidung für einen Kollektivvertrag geht es um die Zukunft unserer bisher sehr erfolgreichen Kulturinstitutionen. Fürsorglicher Weitblick und visionäre Kraft unserer Nationalratsabgeordneten sind also weiterhin gefordert!