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Das Universitätspersonal erhält ab 1. Februar 2024 um 9,2% mehr Lohn

Bücher und ein Tablet liegen auf einem Tisch

Inflationsabgeltung plus eine Spur mehr für die Beschäftigten auf Basis des Kollektivvertrags für Universitäten

 

Der Dachverband der Universitäten und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) haben sich gestern, am 18.12.2023, auf eine inflationsbedingte Erhöhung sämtlicher Gehälter der Beschäftigten an den Universitäten um 9,2% ab 01.02.2024 geeinigt. Damit konnte eine Steigerung erreicht werden, die knapp über der zu Grunde liegenden rollierenden Inflation liegt. Die Gespräche verliefen sachorientiert in gegenseitig wertschätzender Atmosphäre und führten bereits in der zweiten Verhandlungsrunde zum endgültigen Ergebnis. Beide Seiten sind übereingekommen, dass Anpassungserfordernisse mancher Gehaltsschemata im nächsten Jahr analysiert und verhandelt werden. Das bietet die Gelegenheit, mit Anpassungen im Kollektivvertrag die Arbeitsverhältnisse attraktiv zu gestalten und Altlasten, die der ULV und die UGÖD vor genau einem Jahr hier dargestellt haben, zu überwinden. Nur mit einem fairen Dienstrecht können die Universitäten ihrem Auftrag für exzellente Lehre und Forschung gerecht werden.

 

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