Eine merkbare Entlastung und Steigerung der Attraktivität der Gesundheits-, Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist dringend notwendig!
Im Zuge der geplanten Pflegereform ist aktuell die Erhöhung des Entgelts in den Pflegeberufen geplant. Für die Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist dies eine dringende, jedoch bei weitem nicht ausreichende Maßnahme, um diese Berufe wieder attraktiver zu machen. Die Arbeitsbelastung im Bereich der Gesundheits-, Pflege- und Sozialbetreuungsberufe nahm in den letzten Jahren ständig zu, wie folgende Beispiele kurz zeigen:
Rasant ansteigende Arbeitsbelastung
Im Zuge der erfolgten Optimierung der Bettenauslastungen in Krankenhäusern und durch frühzeitige Verlagerungen der Patient:innen aus dem stationären in den tagesklinischen bzw. extramuralen Bereich stieg die Arbeitsbelastung in den Krankenhäusern merkbar, auch wenn sich der Pflege-und Betreuungsschlüssel nicht geändert hat: Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal muss jetzt de facto durchgehend Personen mit hohem Pflegebedarf pflegen, hat also kaum mehr Verschnaufpausen bei Personen mit weniger Pflegebedarf, wie früher.
Ähnliche Entwicklungen sind im Bereich von Pflegeheimen zu beobachten: Der durchaus positive Ausbau der Pflege zu Hause hat u.a. dazu geführt, dass heutzutage der/die durchschnittliche Bewohner:in in Pflegeheimen in Pflegestufe 5 eingestuft ist, gegenüber der durchschnittlichen Pflegestufe 2 vor etwa 20 Jahren. Obwohl auch in diesem Bereich der Pflege- und Betreuungsschlüssel weitgehend gleich blieb, ist die Arbeitsbelastung durch den enormen Anstieg des durchschnittlichen Pflegebedarfs der Pflegeheimbewohner:innen jedoch stark gestiegen.
Personell erheblich unterbesetzte Nachtschichten und Wochenenddienste führen nicht selten zu gesundheitsgefährdenden Situationen für Personal, Patient:innen und für zu pflegende Personen. Ca. 35 % des Personals wechselt daher überhaupt den Beruf.
Bisherige Maßnahmen greifen zu wenig
Von den Bundesländern wurde in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren viel in Controlling-Abteilungen und Management-Tools investiert, um unter steigenden Arbeitsbelastungen der Mitarbeiter:innen die Gesundheitsziele dennoch zu erreichen. Ferner wurde auf Bundesebene der Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe geöffnet (Aufnahme in die Mangelberufsliste), was u.a. zum Lohndumping in diesem Bereich beiträgt.
Neben der endlich geplanten Entgelterhöhung bedarf es dringend auch einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen v.a. im Bereich des Pflege- und Betreuungsschlüssels in besonders belasteten Bereichen, um eine nachhaltige Entlastung und Qualitätssicherung zu erreichen.
Ferner schlägt die UGÖD für diese Berufsgruppen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine bezahlte Arbeitsauszeit wie folgt vor:
Vorschlag
Nach 10 Jahren Arbeit gebühren 3 Monate, nach 20 Jahren Arbeit gebühren 6 Monate, nach 30 Jahren Arbeit gebühren bis zu 9 Monate einer voll bezahlten Arbeitsauszeit zur Gesundheitsprävention, Regeneration und zur Vermeidung von Burn-out.
Dies wäre auch ein wichtiger Beitrag zur Attraktivierung und zur nachhaltigen Deckung des aktuellen und künftigen Personalbedarfs im Bereich der Gesundheits-, Pflege und Sozialbetreuungsberufe.
Finanziert könnte diese bezahlte gesundheitspräventive „Arbeitsauszeit“ analog zum Weiterbildungsgeld aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bzw. durch ein arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm für diese Berufsgruppen mittels einer entsprechend hohen Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und zusätzlich über ein „Gesundheitspräventionsgeld“, analog zum Rehabilitationsgeld, aus Mitteln der Krankenversicherung bzw. der Pensionsversicherung werden.
Rückfragen und Kontakt:
Mag. Harald Fugger
UGÖD-Sozial- und Gesundheitsministerium
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harald.fugger@ugoed.at
Dr. Stefan Schön
UGÖD-Pressesprecher
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