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Wieso werden Sozialarbeiter:innen im Strafvollzug unter dem Kollektivvertrag bezahlt?

Eine einzige Münze auf einer ausgestreckten Hand

Zwischen 15 und 27% Lohneinbußen für Sozialarbeiter:innen im Bundesdienst

 

Bundesbedienstete Sozialarbeiter:innen im Strafvollzug haben 15 bis 16% Lohneinbußen gegenüber dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich oder der Justizbetreuungsagentur und sogar 27% Einbuße im Vergleich zum Verein „Neustart" als Arbeitgeber.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade bei der Republik Österreich angestellte Sozialarbeiter:innen, welche mit der gefährlichsten Klientel, nämlich Strafgefangenen und psychisch kranken Rechtsbrechern arbeiten, unter ihrem Marktwert entlohnt werden und um so viel schlechter bezahlt werden, als ihre Kolleg:innen in der freien Wirtschaft. Wie kann es sein, dass der Staat Österreich sich nicht an ausverhandelten Kollektivverträgen orientiert, sondern Armutsgefährdung unter seinen eigenen Bediensteten riskiert?

 

Gerade jetzt wäre es dringend geboten, angesichts der bedrohlichen Inflationswerte die längst überfällige Korrektur vorzunehmen: eine Anpassung der Gehaltstabellen zumindest auf das durchschnittliche Kollektivvertragsniveau der Branche. Zudem ist vermehrt die Sicherheit im Staat dadurch gefährdet, dass immer mehr Sozialarbeiter:innen kündigen und nicht nachbesetzt werden können, weil sie mit diesem mehr als unterdurchschnittlichen Gehalt ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

 

Dazu kommt, dass Sozialarbeiter:innen während der Ausbildungsphase im Bundesdienst (mit vorangegangenem Studium der Sozialen Arbeit) lediglich 8,36 Prozent (das entspricht brutto 167,60 Euro) über dem vom Präsidenten des ÖGB, Wolfgang Katzian, geforderten Mindestlohn von 2000 Euro verdienen, weshalb zusätzlich eine Modifizierung des Gehaltsschemas auch in dieser Hinsicht gerechtfertigt scheint.

 

Einforderung von gewerkschaftlicher Unterstützung

 

 

Die jetzige Situation stellt sich umso absurder dar, als Sozialarbeiter:innen im Strafvollzug Klient:innen u. a. bei der Wahrung finanzieller und zivilrechtlicher Angelegenheiten unterstützen und so immens zur Resozialisierung beitragen, jedoch selbst Gefahr laufen, zu „Working Poors" zu werden.

 

Die erhebliche Gehaltsschere, insbesondere in Bezug auf den Kollektivvertrag der Justizbetreuungsagentur (gleiche Tätigkeit bei unterschiedlicher Entlohnung), verdeutlicht, dass die gewerkschaftliche Unterstützung bei den Gehaltsverhandlungen in der Vergangenheit gegenüber dem Kollektiv der Sozialarbeiter:innen nicht ausreichend war, da nur so die gravierenden Gehaltsunterschiede erklärt werden können.

 

Wir fordern die Verhandlungsteams auf, mit den zuständigen Stellen so zu verhandeln, dass für die Sozialarbeiter:innen im Bundesdienst eine nachhaltige Reallohnerhöhung erwirkt werden kann!

 

 

Mag. Sandra Gaupmann
Stv. UGÖD-Vorsitzende
1.stv. Vorsitzende im ZA NiEx

 

 

 

Quelle:



Sandra Gaupmann

Sandra Gaupmann

Stv. UGÖD-Vorsitzende

 

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