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Sommer! Sonne! Hitzefrei?

Zwei Ananas schwimmen in einem Pool.

Von Lena Paulnsteiner, Uni Wien, UGÖD

 

 

Die Temperaturen steigen, jeden Sommer ein bisschen mehr. In Schwimmbädern und an Badeteichen wird nach Abkühlung gesucht.
Die Wohnungen und Häuser werden untertags verdunkelt. Am Abend wird gelüftet. Doch was können wir unter der Woche tun?

 

Fakt ist: Im österreichischen Arbeitsrecht ist kein „hitzefrei“ vorgesehen.

 

Da kann es auch 35 Grad im Schatten haben, es gibt schlichtweg kein Gesetz dafür. Und das obwohl wir wissen, dass große Hitze nicht nur eine körperliche Belastung darstellt, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Konzentration erheblich einschränkt. Konkret sinkt diese bei 35 Grad um 50 Prozent. Nicht nur die Arbeitsqualität leidet unter enormer Hitze. Nein, auch das Unfallrisiko steigt.

 

Was bedeutet das für die Arbeitnehmer*innen?

 

Vielen Menschen macht die Hitze zu schaffen. Die körperliche Belastung ist groß und kann sich bei allen Altersklassen bemerkbar machen. Schlaflosigkeit, Kreislaufprobleme, Schwindel, Kopfschmerzen, sind nur einige der möglichen Beschwerden.

 

Die Belastung beginnt schon am Arbeitsweg. Temperaturen von 25 bis 30 Grad sind bereits in den frühen Morgenstunden nicht ungewöhnlich. Ist der Arbeitsweg dann endlich geschafft, retten sich die Glücklichen unter uns ins klimatisierte Büro. Wobei auch eine Klimaanlage nicht für alle Abhilfe schafft. Der oftmals große Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur belastet den Körper zusätzlich. Auch die ständige Zugluft ist nicht unumstritten und bereitet vielen Menschen buchstäblich Kopfschmerzen. Andere Arbeitnehmer*innen müssen sich darüber erst gar keine Gedanken machen.

 

Klimaanlage? Fehlanzeige! Das schränkt die Möglichkeiten der Abkühlung nochmals massiv ein. Oft wird alternativ ein Ventilator zur Verfügung gestellt, der kühlt die Raumluft aber nicht ab und kann nur punktuell eingesetzt werden.

 

Und schließlich gibt es noch jene Menschen, die im Freien arbeiten. Ihnen steht keine Möglichkeit der Abkühlung zur Verfügung. Sonnenstich, Sonnenbrand, Hautkrebs, Schädigung der Augen durch UV-Strahlen. Diesen Risiken sind sie tagtäglich ausgesetzt.

 

Was steht im Gesetz zu diesem Thema?

 

Leider nicht viel. Die Arbeiterkammer fasst es so zusammen:

 

„In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind…“ Eine Klimaanlage ist nicht gesetzlich festgelegt. Nur dass die Raumtemperatur mit einer Klimaanlage 25 Grad nicht überschreiten sollte. Und ohne Klima? Ja, dann soll der Arbeitgeber bitte sonstige Maßnahmen ausschöpfen, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen. Überhaupt liest sich das Gesetz eher wie eine Empfehlung. Lediglich für Bauarbeiter*innen gibt es eine Ausnahme, aber auch diese ist auf freiwilliger Basis zu verstehen: "Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5°C das Arbeiten im Freien eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten." Bei 38 Grad Beton mischen? Leider absolut üblich.

 

Können wir das schaffen? Nein, wir brauchen hitzefrei. Ist das zukunftsorientiert? Nein.

 

Die aktuelle Gesetzeslage ist bereits jetzt nicht mehr zeitgemäß.

 

Die Zahl der Tage im Jahr mit Temperaturen von über 30 Grad hat sich in den letzten Jahrzehnten verdoppelt bis verdreifacht. Was früher ein Hitzerekord war, wird immer mehr zur Norm. Und dabei handelt es sich um kein subjektives Empfinden. Dies bestätigen auch die Messungen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. Zusätzlich zeigen Klimaprognosen, dass es von Jahr zu Jahr heißer wird. Das Problem wird sich also nicht in Luft auflösen.

 

Was ist die Schlussfolgerung?

 

Gesetzesänderung ist aktuell keine in Sicht, und das, obwohl ein zeitgemäßes und zukunftsorientiertes Maßnahmenpaket dringend notwendig wäre. Es wird höchste Zeit umzusetzen, was der ÖGB seit Jahren fordert: eine klimafitte Arbeitswelt. Die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen muss Priorität haben.