Die Bundesregierung kündigte an, dass das Budget für die Landesverteidigung auf ein Prozent des BIP "angehoben" würde.
Das BIP betrug 2021 (Basis für die Berechnung des Budgets 2023) rund € 406 Mrd. Euro, also sollte das Budget für die Landesverteidigung etwa € 4 Mrd. betragen.
Im aktuellen Budgetvoranschlag werden jedoch lediglich € 3,3 Mrd. ausgewiesen. Dazu erklärt uns die Bundesregierung, dass es international üblich sei, auch die Pensionen/Ruhestandsbezüge der
Soldatinnen und Soldaten dem jeweiligen dortigen Landesverteidigungsbudget zuzurechnen. Erstaunlich ist, dass die hierfür erforderlichen Ansätze in Österreich im Budget des Sozialministeriums
(rd. € 700 Mio.) veranschlagt sind und sohin keinesfalls der Landesverteidigung zugerechnet werden dürfen.
Faktencheck:
Zutreffend ist, dass in einigen Staaten mit Berufsheer ein Teil der Pensionen aus dem dortigen Militärbudget bezahlt wird. Genauer gesagt, werden die Soldatinnen und Soldaten, welche teilweise deutlich vor dem jeweiligen gesetzlichen Pensionsalter „pensioniert“ werden, bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter weiter aus dem Militärbudget besoldet. Bei Erreichen des Pensionsantrittsalters enden diese Zahlungen jedoch und die staatlichen Pensionskassen (aus dem allgemeinen Sozialbudget) übernehmen die weiteren Zahlungen.
Allerdings ist das Pensionsantrittsalter von Soldatinnen und Soldaten in Österreich wesentlich höher und liegt derzeit überwiegend bei 62 oder 63 Jahren. International vergleichbar wäre es also,
wenn man „ehrlicherweise“ lediglich diese 2 bis 3 Jahre (bezogen auf das Regelpensionsantrittsalter von 65 Jahren) zum Landesverteidigungsbudget dazurechnen würde. Dies ergäbe dann noch
jedenfalls einen wesentlich geringeren Ansatz als die o.a. € 700 Mio.
Übrigens hat die Tageszeitung „Der Standard“ beim BMF und beim BMLV angefragt, welche Kosten die „Pensionen“ (= Ruhestandsbezüge) der Soldatinnen und Soldaten denn tatsächlich ausmachen. Die
Frage konnte weder von da noch von dort beantwortet werden.
Budgetwahrheit:
Interessant für die Weiterentwicklung des österreichischen Bundesheeres ist ausschließlich jener Anteil am Budget, der für Investitionen vor allem in das (aktive) Personal, die Ausbildung, die Rüstungsgüter und die Infrastruktur dem Ressort zur Verfügung steht, jedoch nicht Scheinzahlen, über die das Ressort nicht einmal verfügen darf und kann.
Und eines darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, nämlich, dass nicht nur die Inflation von ca. 10%, sondern auch die hohen Energiekosten die Kaufkraft enorm schmälern.
OStWm GRUBER Jürgen
Bundesvorsitzender UGÖD/BMLV
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