Stellungnahme der UGÖD zur geplanten Verfassungsänderung
Wettbewerbsvorteile für Unternehmen sind kein demokratisches Staatsziel!
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst lehnen die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes“ als Staatsziel im Verfassungsrang entschieden ab.
Folgenabschätzung unrealistisch
Dass der Staat eine „Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der
Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit“ habe, macht die in der Erläuterung zur Verfassungsänderung abgegebene Folgenabschätzung („keine finanziellen Auswirkungen“)
unrealistisch, wie die schwere Finanzmarktkrise von 2008 mit ihren bis heute belastenden globalen Auswirkungen belegt.
Wirtschaftliche Grundrechte bereits gut abgesichert
Wirtschaftliche Grundrechte sind in Österreich bereits gut abgesichert und die EU-Kommission unterstützt ohnehin ihre weitere Stärkung. Österreich gilt seit vielen Jahren als eines der
reichsten Länder Europas und bietet cirka 900.000 Selbstständigen durch seine zentrale Lage in Europa großartige Standortvorteile und großzügige Steuervorteile (Quelle: Der
Wirtschaftsstandort Österreich und seine Vorteile, bmwfw.gv.at, 2015).
Viele in Armut trotz Job
Bei einer Gesamtbevölkerung von annähernd 9 Millionen sind etwa 10% UnternehmerInnen, davon über 60% Ein-Personen-Unternehmen und von diesen 51,2% Frauen im Dienstleistungsbereich (Quelle:
Factsheet EPU, WKÖ 2016), von denen viele mit niedrigen Einkommen und mit prekärer Beschäftigung konfrontiert sind.
UGÖD: Ausbau sozialer Grundrechte als Staatsziel
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst sehen daher den Ausbau sozialer Grundrechte zum Schutz aller BürgerInnen Österreichs als weitaus dringlicheres
Staatsziel an. Damit soziale Grundrechte und wirtschaftliche Freiheit im gleichen Rang zueinander stehen können, ist ein weiterer Ausbau der österreichischen Sozialpartnerschaft
erforderlich:
- für die innovative Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials und zeitgemäße Bildungs- und Frauenförderung
- für die aktive Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut
- für die Aufrechterhaltung eines sozialen Dialoges
Zu den Aufgaben der Bundesregierung gehört:
- die Gewährleistung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbes
- der Schutz gegen Sozial- und Lohndumping und
- der Ausbau der Mitbestimmungsrechte von ArbeitnehmerInnen
wie ihn die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der ArbeitnehmerInnen von 1989
vorsieht.
Staat: Entweder Wirtschafts- ODER Umweltschutz
Die Festschreibung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes“ im Verfassungsrang konkurrenziert den im Verfassungsrang stehenden „umfassenden Umweltschutz“ und sticht ihn damit
aus.
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst fordern eine Stärkung ökologischer Interessen zum nachhaltigen Schutz der gesamten österreichischen Bevölkerung und zur Erreichung der international vereinbarten Ziele von Umwelt- und Klimaschutz.
Beate Neunteufel-Zechner,
Reinhart Sellner
Vorsitzende der Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst