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Das Recht auf Bildung – Schulische Inklusion – Chancengerechtigkeit

Ein Junge mit bunt gefärbten Haaren lacht in die Kamera

Es ist nicht leicht, als Mensch mit Behinderung Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erhalten und nicht in einer der Behindertenwerkstätten zu landen, wo man mit Taschengeld abgespeist wird. Essentiell dafür ist eine gute Schulausbildung im Regelunterricht anstatt in Sonderschulen abgeschoben zu werden.

 

Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die schulische Inklusion als Menschenrecht deklariert. Sie wird jedoch innerstaatlich nicht korrekt umgesetzt, trotz Überprüfung und Kritik durch den Rechnungshof.

 

„An der Existenz der Sonderschulen wird versteinert festgehalten, Ressourcen- und Kompetenztransfer in Richtung inklusive Regelschulen wird abgelehnt“, schreibt Volker Schönwiese 2021 im Standard.

 

Nun geht es nicht um die Abschaffung der Sonderschule, sondern darum, dass der schulischen Inklusion viel zu wenig Bedeutung beigemessen wird und stattdessen der falsche Schritt in die Separation der Sonderschulen alternativlos erfolgt.

 

Beispielhaft:

 

Im ORF Report vom 17. 1. 2023 konnte man sich eindrücklich davon überzeugen, wie die 26-jährige Fanny Neumayer mit Trisomie 21, dem Down-Syndrom, es schaffte, dank sonderpädagogischer Förderung am normalen Regelunterricht teilzunehmen und heute einen regulären Arbeitsplatz innehat. Einer der wenigen „Best Practice“ Fälle, der im wahrsten Sinne des Wortes „Schule machen“ sollte! Im Regelfall hingegen wird vielen der Besuch der elften und zwölften regulären Schulstufe von Bildungsdirektor:innen nicht genehmigt.

 

Recht auf Bildung

 

Aber jede:r hat das Recht auf Bildung und so planen engagierte Eltern den Gang zum Verfassungsgericht. Inklusion sollte in einem der reichsten Länder der Welt eine Selbstverständlichkeit sein. Österreich deckelt die Vergabe der Ressourcen für die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Nur 2,7% aller Schülerinnen und Schüler werden Ressourcen zugesprochen, während tatsächlich 5,1% diese Förderung benötigen. In anderen Worten: Nur jede:r Zweite bekommt jene Unterstützung, die sie/er braucht, weshalb wir mehr Geld für inklusive Bildung fordern. Ich wünsche mir, dass die „Best Practice“ Fälle zum Standard in unserem Land werden und nicht rückständige Schulpolitik auf Kosten der Chancengleichheit stattfindet und finanziert wird!

 

 

Manfred Pacak

Referat Menschen mit Behinderung

 

 



Hans-Jörg Morri

Hans-Jörg Morri

Wir helfen dir:

 

Wir beraten dich und helfen dir. Und wir achten auf die Einhaltung des Behinderteneinstellungs- und des Gleichbehandlungsgesetzes. Es gibt gute gesetzliche Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt:

  • Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
  • Fördermaßnahmen
  • Verbot und Schutz vor Diskriminierung
  • Kündigungsschutz
  • Gleichbehandlung
  • Barrierefreiheit

Wir achten auf die konsequente Umsetzung der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen, wir sensibilisieren, beraten und wirken in verschiedenen Gremien mit. Und wir fördern behindertenspezifische Themen im Arbeitsverhältnis und in der Gesellschaft.

 

 

Ein Cartoon. Löwe: Das Leben ist ein Verteilungskampf. Hase: Wem sagst du das?
Cartoon: MUCH