In gefährlichem Arbeitsumfeld ist gute Zusammenarbeit wichtig
In Österreichs Haftanstalten werden tausende Insassen fachlich betreut und versorgt. Aufgrund des sehr speziellen und nicht ungefährlichen Arbeitsumfelds ist eine enge Zusammenarbeit der Pflegefachkräfte mit der Justizwache unerlässlich.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist für die Betreuung und Versorgung der inhaftierten Personen zuständig. Dieses Aufgabenfeld ist sehr herausfordernd und komplex und umfasst
- die Unterstützung und Anleitung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens
- die Vorbereitung und Ausgabe von Medikamenten und Suchtmittel-Ersatz
- Hilfestellung bei gesundheitlichen und psychischen Problemen, Durchführung von Therapien, Behandlungen und Wundmanagement
- Die Gefängnispflege ist dabei gemeinsam mit Justizwachebeamten unmittelbarer Ansprechpartner. Zusätzlich sorgt sie
- für die Bestellung und Verwaltung von Verbrauchsmaterialien
- die Einhaltung der hygienischen Richtlinien sowie
- für die Gebarung und Verwaltung von Medikamenten
Unsere KollegInnen arbeiten ständig unter hohem Gefahrenrisiko und extremen Leistungsdruck. Wir, die unabhängigen Gewerkschafterinnen, fordern daher:
- Umstellung auf das bessere W-Gehaltsschema (W2/11) inklusive aller Zulagen. Mitarbeiter*innen müssen für ihre Leistungen angemessen entlohnt werden.
- Adaptierung bereits bestehender Zulagen.
- Gewährung der Psychiatriezulage, da es sich in der Forensik um einen psychiatrischen Spezialbereich handelt, in dem vorwiegend psychisch kranke Rechtsbrecher betreut werden
- Zwei Nachtgutstunden pro geleistetem Nachtdienst, wie es bei anderen Institutionen längst üblich ist
- Nachtdienstentschädigung in Höhe von mindestens 80 Euro netto pro geleisteten Nachtdienst
- Berücksichtigung von Fehlzeiten bei der Personalbedarfsberechnung, um vorhersehbare Engpässe rechtzeitig kompensieren zu können
- Adaptierung der Planstellenbewirtschaftung an die neu geschaffenen Berufsgruppen Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erscheint mehr als sinnvoll, da sich die Tätigkeitsfelder verändert haben
- Adaptierung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich erscheint in Anbetracht der außergewöhnlichen körperlichen und psychischen Belastung der Pflegebediensteten mehr als gerechtfertigt.
Die „Einsatzgruppe“ steht der Justizwache als Spezialeinheit für besondere Gefahrensituationen zur Verfügung. Sie kommt zum Einsatz u.a. bei Raufhandel unter Insassen, Suizidversuchen, gewalttätigen, aggressiven und psychischen Ausnahmesituationen, Ausführung und Begleitung gefährlicher Insassen (zB Terroristen), Geiselnahmen und anstaltsübergreifenden Großvisitierungen. Für die Aufnahme muss ein Eignungstest absolviert werden. Die Ausbildung umfasst erweiterte Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Deeskalationsmanagement, Waffentechnik, Einsatztaktik, Nahkampf, Humanwissenschaften.
Obwohl die professionelle Pflege und die Justizwache unterschiedliche Berufsgruppen darstellen, verfolgen sie gemeinsame Ziele: Sicherheit, Betreuung, Versorgung.
DGKP Christian Husch, BSc MSc MSc.
Unabhängiger Gewerkschafter
Quelle:
lazarus.at/2020/12/25/pflege-hinter-gittern-komplex-oftmals-fordernd-und-nicht-ungefaehrlich/
Offener Brief der Unabhängigen GewerkschafterInnen im Strafvollzug
Was wir brauchen sind endlich Taten und Veränderungen: 35-Stunden-Woche, korrekte Zulagen, zusätzliche Planstellen und die Anrechnung von Ausbildungen
Unser Kontakt im BM für Justiz:
Sandra Gaupmann
Bundesministerium für Justiz
Personalvertretung zivile Bedienstete
Hansenstrasse 4-6, 1016 Wien
+43 / 676 / 8989 17 00 7