Wir fordern: Sofortige Gehaltsverhandlungen mit Inflationsabgeltung
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst und in den ausgegliederten Betrieben (UGÖD) verwehren sich aufs Schärfste dagegen, das Ansinnen einer „Nullohnrunde“ überhaupt als Verhandlungsgegenstand in den Gehaltsverhandlungen zuzulassen, weil es keinen denkmöglichen Grund dafür gäbe, den Bediensteten den sozialpartnerschafltichen Anspruch auf Inflationsabgeltung vorzuenthalten. Wir fordern die Seite der Arbeitgeber auf, parteipolitische Strategiespiele zu unterlassen und stattdessen ihre politische Verantwortung wahrzunehmen. Das gilt für den Vizekanzler, den Finanzminister und den Bundeskanzler, der aktuell Kanzler, Stellvertreter des Bundespräsidenten und mit der neuen Regierungsbildung beauftragter Bundesparteiobmann in Personalunion ist, gleichermaßen.
Bei den aktuellen Verhandlungen zur Valorisierung der Gehälter kann es nur darum gehen, um welchen Wert die zugrunde liegende rollierende Inflation, also der Durchschnittswert der letzten 12-Monats-Periode, zu überschreiten ist, damit für die Mitarbeiter:innen in den entsprechenden Berufsfeldern Folgendes gewährleistet ist:
- Ausgleich der Teuerung
- Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze
- Berücksichtigung steigender Leistungsanforderungen
- Erhöhung der Kaufkraft der Beschäftigten
Wir unterstützen die Beschlüsse der Bundeskonferenz der GÖD, die heute gefasst wurden:
- Forderung nach Eintritt in die Gehaltsverhandlungen
- Nachhaltige Erhöhung der Gehälter
- Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes
- Rückkehr zur Sozialpartnerschaft
Aber wir halten darüber hinaus unmissverständlich fest, dass es in Anbetracht der sozialpartnerschaftlichen Tradition in unserem Land nicht angeht, dass wegen des Wahlsiegs einer bestimmten politischen Partei der Arbeitsleistung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den ausgegliederten Betrieben kein angemessener Wert beigemessen wird.