Die Situation der Pandemie spitzt sich in Salzburg zu. Das belastet nun wieder zunehmend die Mitarbeiter:innen im Salzburger Landesdienst.
Die UGÖD stellt daher folgenden Antrag:
- Der Dienstgeber soll in allen Dienststellen ausreichend PCR Testmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
- Der Dienstgeber soll im Falle von zu wenigen PCR Tests in den Dienststellen die Anzahl der Testmöglichkeiten innerhalb der Dienstzeit von 1 h/Woche auf 2 h/Woche erhöhen, da die
Testmöglichkeiten massiv eingeschränkt wurden und es z.T. lange Wartezeiten gibt.
- Der Dienstgeber soll die versprochenen Belohnungen für freiwillige Dienste im Bereich der Entschädigungszahlungen im Zusammenhang zu Covid-19 an die Mitarbeiterinnen nun auch auszahlen.
- Der Dienstgebe soll, da das Covid Board und die Bezirksverwaltungsbehörden, in kurzer Zeit, wie bereits 2020, wieder überlastet sein werden, DRINGEND Personal, z.B. über das AMS für die Covid
Dienste einstellen. Das Magistrat Salzburg baut das eigene Covid Board in der Art und Weise bereits wieder aus.
- Der Dienstgeber soll wieder Belohnungen für freiwillige Mitarbeiter:innen im Bereich der Covid-19 Contact-Tracing Dienste an die Mitarbeiter:innen nun auch auszahlen.
- Der Dienstgeber soll alle Möglichkeiten für die Telearbeit wieder zur Verfügung stellen und den zeitlichen Rahmen erhöhen bzw. komplette Telearbeit ermöglichen.
- Der Dienstgeber darf auf keinen Fall Kündigungen, aufgrund von Ablehnung der Covid-19 Impfung, aussprechen.
Durch die Pandemie sind die Kolleg:innen zusätzlicher massiver Arbeitsbelastung ausgesetzt. Müssen sie Termine bei Ärzt:innen oder ärztlich verordnete Therapien wahrnehmen, so verlieren sie an den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag bei jedem Termin, der außerhalb der Kernzeit stattfindet, Arbeitszeit.
Bei einer Wochenarbeitszeit ab 30 h/Woche bedeutet das - durch diese notwendigen Termine - eine zusätzliche psychische Belastung, da die durch die Termine verlorene Arbeitszeit eingearbeitet werden muss.
Viele Kolleg:innen belastet diese Situation so sehr, dass sie diese ärztlich verordneten Termine - zu Lasten ihrer physischen und psychischen Gesundheit - nicht mehr wahr nehmen.
Damit die Kolleg:innen gesund werden oder bleiben, stellt
die UGÖD daher folgenden Antrag:
- Der Dienstgeber soll die Anerkennung der Dienstzeit bei Terminen bei Ärzt:innen und im Falle von ärztliche verordneten Therapien für alle Kolleg:innen, die eine Wochenarbeitszeit ab 30 /
Woche aufweisen wie folgt ausweiten:
- Die Anerkennung dieser notwendigen Termine soll von 12.30 h bis 17.00 h von Montag bis Donnerstag ausgeweitet werden. Eine ärztliche Verordnung und Zeitbestätigungen der Einhaltung der Termine sind der jeweiligen Dienststelle vorzulegen.
In den letzten Monaten wurde bei internen und externen Aussendungen regelmäßig auf gendergerechte Sprache komplett verzichtet bzw. waren auf Bildern von Veranstaltungen, Ehrungen, Terminen, etc. oft nur Männer zu sehen. Dies macht Frauen oder Personen mit diverser Geschlechtsidentität komplett unsichtbar.
Die UGÖD stellt daher folgenden Antrag:
- Der Dienstgeber soll in internen und externen Aussendungen unbedingt auf gendergerechte Sprache achten.
- Wir sprechen uns bewusst für eine darüber hinaus weitergehende Form aus, die Personen mit diverser Geschlechtsidentität sichtbar macht und die durch Sprachprogramme erkennbar ist: Diese ist
durch die Verwendung des Doppelpunkts gegeben, wie z.B. bei Mitarbeiter:innen. D.h. der Dienstgeber soll, um auch eine barrierefreie, diverse/gendergerechte Sprache zu verwenden, auf diese Form
umsteigen.
- Der Dienstgeber soll auch bei Bildmaterial auf die Sichtbarkeit von Frauen/Personen mit diverser Geschlechtsidentität achten und vermehrt solche Fotos veröffentlichen.
- Der Dienstgeber soll die Teilnahme von Frauen/Personen mit diverser Geschlechtsidentität bei Veranstaltungen/Konferenzen/Kongressen/Ehrungen fördern, und auf eine geschlechtergerechte Aufteilung achten und diese fördern sowie stärken.