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Liebe statt Rassismus

UGÖD: Binationale Ehen und Partnerschaften fördern!

Film:

Medienlügen

 

In den letzten Monaten ist in den Medien viel von den „bösen, rückständischen ausländischen Männern” zu lesen. Wir haben eine ganz andere Geschichte zu erzählen.

 

Was wir vom Fremdenrecht Betroffene erleben, ist, dass uns der Staat bevormundet und unser Familienleben um jeden Preis verhindern will, indem absurde Hürden aufgestellt werden, wenn man/frau sich in einen Menschen von außerhalb Europas verliebt und mit ihr/ihm gemeinsam ein Leben in Österreich aufbauen möchte. Von einigen wenigen dieser Hürden möchten wir euch heute erzählen.

 

Legale Partnerschaft ab € 1.398,97 netto

 

Ein Einkommen von € 1.398,97 netto pro Ehepaar ist nachzuweisen. Wenn sich Anna also während ihres Auslandsstudiums in Ernesto verliebt, dann muss sie, wenn die beiden in Österreich gemeinsam leben wollen, für den Erstantrag dieses Einkommen allein aufbringen. Und die Tatsache, ein gemeinsames österreichisches Kind zu haben bedeutet nicht, dass die Familie automatisch irgendeinen Anspruch auf ihr Familienleben hier in Österreich hat. Ein Familienleben in Österreich muss man sich leisten können!

 

Ausländer: Kein Zutritt zu Botschaften

 

Wenn Anna dieses Einkommen in Österreich glücklicherweise erbringt, muss Ernesto zusätzlich vor seiner Einreise nach Österreich irgendwo in der Welt ein Deutsch-Zeugnis auf A1-Niveau erwerben. In vielen Ländern ist Deutschlernen jedoch schwer bis kaum möglich, da es kein anerkanntes Sprachinstitut gibt, das ihm die notwendigen Zertifikate ausstellen könnte. Ernesto kann es auch passieren, dass er keinen Zutritt zu einer österreichischen Botschaft irgendwo in der Welt bekommt. Manche BotschafterInnen meinen, nur gebürtige ÖsterreicherInnen vertreten zu wollen und zu dürfen. Die Behörden in Österreich sind da nicht unähnlich.

 

Ehe-Ohne-Grenzen.at fordert seit 2006 die Aufhebung derartiger rassistischer Regelungen. Der Verein erforscht den österreichischen „Fremdenrechts-Dschungel” für bi-nationale Paare und Familien, die Beratung suchen, trotz der andauernden Sündenpolitik dieser Regierung gegenüber Fremden.

 

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern!

 

Ehe-Ohne-Grenzen.at fordert ein Familienleben für alle, die in Österreich sind und leben wollen, unabhängig von ihrem Einkommen. Sie machen darauf aufmerksam, dass alle in Österreich lebenden Kinder das Recht auf beide Elternteile haben. Es ist unerhört und unzulässig, dass durch die österreichische Fremdenpolitik unüberwindbare Grenzen mitten durch Familien gezogen werden, und dass durch Gesetze Alleinerziehende geradezu „produziert” werden.

 


Beratung und Hilfe:

 

Initiative: Ehe ohne Grenzen
Zollergasse 15/2
1070 Wien

ehe-ohne-grenzen.at

 

ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Schönbrunner Straße 119/13

Eingang: Am Hundsturm 7

1050 Wien

Tel. +43 (1) 929 13 99

beratung@zara.or.at

www.zara.or.at/de

 

Hilfreiche Kontakte in Wien:

www.wien.gv.at/gesellschaft/fluechtlinge

 

Promis für Ausbildung statt Abschiebung:

ausbildung-statt-abschiebung.at

 

 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Art. 1 AEMR: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 

Traurig: Bis heute ist die allgemeine Erklärung der Menschenrechte in keinem Land gültiges Gesetz geworden. Die Erklärung ist völkerrechtlich nicht bindend und daher auch vor Gericht nicht einklagbar.

 

Schöne, leere Worte.

 



Fotostrecke: