Warum unsere Arbeit so wichtig ist:
Die Betriebsrät:innen sind die Arbeitnehmer:innen-Vertretung in den Betrieben, die Angestellte beschäftigen. Das gilt auch für die Dienstnehmer:innen in ausgegliederten (privatisierten) Betrieben des öffentlichen Dienstes.
Betriebsrät:innen helfen ihren Kolleg:innen und schützen ihre Interessen gegenüber den Arbeitgeber:innen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Betriebsrät:innen werden
alle 4 Jahre von den Arbeitnehmer:innen demokratisch gewählt und genießen für diese Zeit besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Die Betriebsrät:innen verhandeln Betriebsvereinbarungen, sie haben Einspruchsrecht bei Kündigungen, Entlassungen und Versetzungen, und nehmen sogar an Aufsichtsratssitzungen im
Unternehmen teil.
In Österreich ist schon ab einer Betriebsgröße von 5 stimmberechtigten Arbeitnehmer:innen ein Betriebsrat zu wählen (Arbeitsverfassungsgesetz BGBl 1974/22, in der Fassung vom 02.05.2016).
Der Arbeitgeber darf das Entstehen eines Betriebsrats nicht verhindern. Er ist sogar verpflichtet, bei der Wahl organisatorische Hilfe zu leisten. Die Organisation und Abwicklung einer korrekten
Betriebsratswahl ist jedoch ganz alleine Sache der Belegschaft.
Beamt:innen und die meisten Vertragsbedienstete in öffentlichen Dienststellen haben statt der Betriebsrät:innen „Personalvertreter:innen“ gemäß PVG.
Die Kolleg:innen der Personalvertretung (PV) haben ähnliche Funktion wie die Betriebsrät:innen in privaten Firmen: Sie helfen den Kolleg:innen in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und Schulen und schützen ihre Interessen gegenüber den Vorgesetzten. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Für Bundesbedienstete ist dazu das österreichische Bundes-Personalvertretungsgesetz gültig, für Beschäftigte der Bundesländer gibt es landesrechtliche Regelungen.
Betriebsrat und Personalvertretung sind keine Gewerkschaftsorgane, sondern gesetzliche Interessenvertretungen nach dem Personalvertretungsgesetz (PVG) bzw. Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).
Gesetzliche Interessenvertretung
Die „Kammer für Arbeiter und Angestellte“ (kurz: Arbeiterkammer, AK) ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen in Österreich. Die Arbeiterkammern beraten, helfen und schulen Arbeitnehmer:innen und Betriebsrät:innen. Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (zu finden im BGBl. I 626/91). Der gesetzlich verpflichtende AK-Mitgliedsbeitrag heißt Arbeiterkammer-Umlage.
Eine Pflichtmitgliedschaft bei der Arbeiterkammer besteht für:
Ausgenommen von der AK-Pflichtmitgliedschaft sind:
Beamt:innen, Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes, Freiberufler:innen, Beschäftigte in der Landwirtschaft und leitende Angestellte.
Die Mitglieder der Arbeiterkammer haben Rechtsanspruch auf Hilfe in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, sowie bewilligungspflichtigen Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitsachen. Die Arbeiterkammer macht auch (unverbindliche) Gesetzesentwürfe und hilft gegen ungesetzlich vorgehende Arbeitgeber:innen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
Prinz-Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
+43 / 1 / 501 65 - 0
akmailbox@akwien.at
www.arbeiterkammer.at
Freiwillige Mitgliedschaft
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist eine Interessenvertretung unselbstständiger Erwerbstätiger mit 1,2 Millionen Mitgliedern. Der ÖGB und seine Gewerkschaften vertreten die Interessen aller Arbeitnehmer:innen gegenüber der Seite der Arbeitgeber:innen. Der ÖGB bzw. seine Teilorganisationen verfügt über vorrangige Kollektivvertragsfähigkeit für viele Berufsgruppen. Er bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen gerichtlichen bzw. behördlichen Streitigkeiten.
Der ÖGB ist die Dachorganisation für sieben Teilgewerkschaften:
Der ÖGB ist im Gegensatz zu Personalvertretung (PV), Betriebsrat (BR) und Arbeiterkammern (AK) aber keine gesetzliche Interessensvertretung, sondern ein Verein, der auf der freiwilligen Mitgliedschaft von Arbeitnehmer:innen beruht. Je mehr Mitglieder dabei sind, desto mehr kann die Gewerkschaft bewirken.
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
+43 / 1 / 534 44 - 39
oegb@oegb.at
www.oegb.at
Viele Personalvertreter:innen und Betriebsrät:innen sind übrigens gleichzeitig Gewerkschaftsmitglieder. Oft sind sie auch gleichzeitig PV-/Betriebsrats- und Gewerkschaftsfunktionär:innen in GÖD-Bundesvertretungen.
Die „Gewerkschaft Öffentlicher Dienst“ (GÖD) ist eine Teilgewerkschaft des ÖGB. Sie berät und vertritt die Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Dienst des Bundes, der 8 Bundesländer und der ausgegliederten Betriebe. Wien hat keine Landes-, sondern Gemeindebedienstete, die in der younion organisiert sind. Mehr dazu hier.
Die „Gewerkschaft Öffentlicher Dienst“ ist mit etwa 257.000 Mitgliedern die zweitstärkste Gewerkschaft der 7 Fachgewerkschaften des ÖGB. (Stand 08 2022)
Die GÖD vertritt die Beamten, vertraglich Bediensteten und Privatangestellten im öffentlichen Dienst „mit gleichem Einsatz und Nachdruck“ - jedenfalls nach ihren eigenen Worten ...
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
+43 / 1 / 53 454 - 0
goed@goed.at
www.goed.at
Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben (UGÖD).
Bundesleitung der UGÖD
Belvederegasse 10/1, 1040 Wien
Telefon (Mo-Fr 9-12 Uhr):
+43 / 664 / 7800 9792 und
+43 / 667 / 767 9419
Email: office(at)ugoed.at
Vorsitzende:
Mag. Dr. Sabine Hammer, Mag. Ingo Hackl