· 

Kein Stress wegen Pensionsantritt

Ein älteres Paar lächelt in die Kamera

Kein Stress: Pensionsantritt noch 2024? Oder doch später?

 

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass und wie die Pension(skont)en beim nächsten Jahreswechsel geändert werden sollen und dass dabei auch die „Schutzklausel“ von 2024 auf 2025 und die Nichtaliquotierung ebenfalls für Pensionsantritte 2025 verlängert werden.

 

Da die entsprechenden Gesetze noch vom alten Nationalrat, also vor 29.9., beschlossen werden, braucht niemand noch schnell für 1.12.2024 den Pensionszahlungsbeginn beantragen. Also: Wer egal in welchem Monat 2025 die Pension antritt, wird am 1.1.2026 die Inflation abgegolten bekommen (Details siehe unten P.S.1).

 

Und außer jenen, die erst 2025 die Korridorpension erreichen, bekommen alle ihr Pensionskonto mit der Schutzklausel 2024 (kein Inflationsverlust für Pensionskontostand 1.1.2023) und der nun neuen von 2025 (kein Inflationsverlust für Pensionskontostand 1.1.2024) aufgewertet. Pensionsantritte sind daher an jedem Monatsersten bis 1.12.2025 sinnvoll (Details siehe unten P.S.2).

 

Für jene jedoch, die erst 2025 die Pensionskorridorbedingungen erreichen, ist es besser, den Pensionszahlungsbeginn erst frühestens 2026 zu haben, weil am 1.1.2026 die Pensionskontoaufwertung nach den hohen Veränderungen der Pensionsbeitragsberechungsgrundlagen von 2023 auf 2024 (Gehaltsabschlüsse 9-10%, aber wohl wieder gemindert durch die niedrigen Pensionsbeitragsgrundlagenerhöhungen bei den Selbständigen) erfolgen wird.


Aber da muss man sowieso abwarten, was die neue Regierung und der Nationalrat 2025 beschließen werden.

 

 

P.S.1: Ab 2026 gilt wieder die Aliquotierung, dass im Jänner nach dem Pensionszahlungsbeginn nur ein Teil der Inflation abgegolten wird, wenn der Pensionsantritt im Zeitraum 1.2. bis 1.12. liegt, wobei der Inflationsanteil jeweils ein Zehntel absinkt; zB bei 2% Inlation: Pensionierung 1.1.2026, Pensionserhöhung am 1.1.2027: 2%; Pensionierung 1.2.2026, Pensionserhöhung am 1.1.2027: 1,8%; Pensionierung 1.3.2026, Pensionserhöhung am 1.1.2027: 1,6%; usw 1.4.: 1,4%, 1.5.: 1,2%, 1.6.: 1%, 1.7.: 0,8%, 1.8.: 0,6%, 1.9.: 0,4%, 1.10.: 0,2%, 1.11. oder 1.12.: 0%.

 

 

P.S.2: Wer erst 2024 die Bedingungen für den Pensionskorridor erreicht und 2025 den Pensionszahlungsbeginn hat, deren/dessen letzte Pensionskontoaufwertung (für Stand am 31.12.2022) erfolgt mit nur 3,5% (APG, bzw. 5,8% für den Beamtenanteil), was der gesetzlichen Regelung entspricht und die Menschen motivieren soll, länger zu arbeiten, um mehr Pension zu bekommen.


Bei allen anderen Pensionsantritten 2024 (Pensionsalter erreicht oder Hacklerregelung oder Arbeitsunfähigkeitspension oder Pensionsantritt aus Arbeitskosigkeit) erfolgt die Pensionskontoaufwertung mit dem vorjährigen Inflationsfaktor von 9,7%.


Wer erst 2025 die Bedingungen für den Pensionskorridor erreicht und 2025 den Pensionszahlungsbeginn hat, deren/dessen Pensionskontoaufwertung für Stand am 31.12.2022 erfolgt mit 3,5% (APG, bzw. 5,8% für den Beamtenanteil), und deren/dessen Pensionskontoaufwertung für Stand am 31.12.2023 erfolgt mit 6,3%, was der gesetzlichen Regelung entspricht und die Menschen motivieren soll, länger zu arbeiten, um mehr Pension zu bekommen.


Bei allen anderen Pensionsantritten 2025 (Pensionsalter erreicht oder Hacklerregelung oder Arbeitsunfähigkeitspension oder Pensionsantritt aus monatelanger Arbeitskosigkeit) erfolgt (wenn der Nationalrat es im September 2024 beschließt) die Pensionskontoaufwertung für Stand am 31.12.2022 mit 9,7%, und deren/dessen Pensionskontoaufwertung für Stand am 31.12.2023 erfolgt mit 4,6% – also 2 Aufwertungen mit in Summe 14,3% [ist jetzt mathematisch schlampig, Anm.v.Autor und Mathelehrer Gary Fuchsbauer].