· 

Ist die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung gefährdet?

Ein Bericht aus dem Straf- und Maßnahmenvollzug

Eine Mauer vor einer Justizanstalt

 

Die mediale Präsenz des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs sorgte in den letzten Wochen und Monaten für Aufsehen. In der Bevölkerung wird er oft nur wahrgenommen, wenn negative Schlagzeilen in den Medien dominieren. Dass rund 4000 Strafvollzugsbedienstete rund um die Uhr einen verantwortungsvollen Job verrichten, wird gerne übersehen.

 

In den 24 Justizanstalten und 5 Forensisch-therapeutischen Zentren werden derzeit nahezu 9000 Insass:innen angehalten, die sich aus Untersuchungshäftlingen, Strafgefangenen und Personen, die aufgrund schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Störungen in einer vorbeugenden Maßnahme untergebracht sind, zusammensetzen.

 

Die Tendenz des Insassenstandes ist steigend.

 

Eine Grafik zeigt die Insassenzahlen von 2014 bis 2024: Eine Steigerung von 95% Auslastung (2014) auf 105% (2024)

 

Die Personalstruktur setzt sich im Wesentlichen aus drei Gruppen zusammen: den Justizwachebediensteten, den Fachdiensten und dem allgemeinen Verwaltungsdienst.

 

Die zahlenmäßig stärkste Gruppe stellen die Justizwachebeamten dar; sie machen 78,7 % der Strafvollzugsbediensteten aus. Die weiteren Bediensteten zählen zu den Zivilbediensteten im Strafvollzug, wobei 13,6 % den Betreuungs- oder Fachdiensten (z. B. Psycholog:innen, Ärzt:innen, Pflegepersonal, Sozialarbeiter:innen oder Pädagog:innen) angehören und 7,7 % mit der Erledigung von administrativen Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst befasst sind.

 

Alle Strafvollzugsbediensteten leisten tagtäglich einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft, mit dem Ziel, die Gemeinschaft zu schützen und Straftäter:innen zu einer rechtschaffenen Lebenseinstellung zu verhelfen.

 

Wie so viele Resorts im öffentlichen Dienst, kämpft auch der Strafvollzug mit einem akuten Personalmangel, weshalb v. a. im Bereich der Justizwache vermehrt auf Rekrutierungsmaßnahmen gesetzt wird. Inwiefern diese erfolgreich sein werden, bleibt abzuwarten.

 

Tatsache ist, dass die Attraktivität einer Beschäftigung im Bundesdienst im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht gegeben ist und der öffentliche Dienst in punkto Wettbewerbsfähigkeit hinterherhinkt. Längere Dienstzeiten, ein starres Gehaltsschema, unflexible Beschäftigungsmodelle und wenig Aufstiegschancen machen den öffentlichen Dienst per se unattraktiv.

 

Während der Bund mit dem Argument des „sicheren Jobs“ an einem Relikt aus vergangenen Zeiten festhält, zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass viele Faktoren einen wesentlich größeren Einfluss bei der Jobauswahl darstellen. Faire Gehälter, Work-Life-Balance, familienfreundlicher Betrieb, hybride Beschäftigungsmöglichkeiten, der Anspruch auf Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit u. v. m. haben in der Argumentation die Stabilität des Arbeitsplatzes in den Hintergrund gerückt, weshalb die Mitarbeiter:innenbindung häufig nicht gelingt.

 

Gerade im Bereich der zivilen Bediensteten stellt der Faktor des fairen Gehalts ein erstes Einstellungshindernis dar. Obwohl viele Berufsgruppen der Zivilbediensteten im Strafvollzug für das Jahr 2024 bundesweit als Mangelberuf gelistet sind, werden sie im Bundesdienst unter den branchenüblichen Kollektivverträgen entlohnt.

 

Die mediale Berichterstattung, verbunden mit der steigenden Zahl an Insass:innen, den vielfältigen psychi(atri)schen Symptomatiken und einer fehlenden Compliance der Klienten, der akute Personalmangel und Sanierungsmaßnahmen in einigen Justizanstalten führen dazu, dass alle Bediensteten vor hohe Anforderungen gestellt werden und es zunehmend schwierig wird, das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nachhaltig zu stärken.

 

Daher ist es für uns Personalvertreter:innen der UGöD dringend erforderlich, die Attraktivität des Strafvollzugs zu versieren und an einer strukturellen und langfristigen Personalplanung mitzuwirken.

 

 

Hannelore Haindl, MA

Vorsitzende der BV18 - Zivilbedienstete an Justizanstalten (GÖD)