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Infos zur konstituierenden PV-Sitzung

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Hinweise zur konstituierenden Sitzung eines PV-Organs
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Hinweise zur konstituierenden Sitzung eines Personalvertretungsorgans

 

Die Sitzung ist vom oder von der Ältesten der gewählten Mandatar:innen einzuberufen.

PVG: Der oder die Älteste beruft in den ersten 3 Wochen nach offizieller Wahlergebnisverlautbarung die konstituierende Sitzung im Zeitraum bis zu 8 Wochen nach Wahlergebnisverlautbarung ein.

Bis zur Konstituierung der neuen ist die alte Personalvertretung im Amt, allerdings sind ab der Wahl die neuen Personalvertreter:innen gewählt und können sich bereits als solche bezeichnen.

Falls der oder die Älteste nicht der Mehrheitsfraktion angehört, ist es wohl sinnvoll, sich bezüglich Termin und Ort mit der oder dem Fraktionsführer*in der Mehrheitsfraktion abzusprechen - muss man aber nicht.

Der oder die Älteste versendet/mailt die Einladung samt Tagesordnung (PVG schreibt nur mindestens 48 Stunden davor vor, aber sinnvollerweise wohl früher) an die gewählten Mitglieder.

So hat eine Einladung vor 5 Jahren ausgesehen:
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Hiermit lade ich euch als Ältester des neugewählten DA herzlich zur konstituierenden Sitzung des DA ein.

Ort:
Zeit: Mo., 9.12.2019, 15 Uhr.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Verlesung und Ergänzung der Tagesordnung
3. Wahl des/der Vorsitzenden
4. Wahl des/der Vorsitzenden-Stellverteters/in
5. Wahl des/der Schriftführers/in
6. Abklärung der Übernahme der Akten vom bisherigen DA
7. Post
8. Berichte
9. Allfälliges

Im Verhinderungsfalle ersuche ich, die Einladung einem Ersatzmitglied weiterzugeben. Danke.

Mit freundlichen Grüßen
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In der Sitzung begrüßt und eröffnet d. Älteste und macht die Tagesordnungspunkte 1-3 und sobald ein neuer Vorsitz gewählt ist, übernimmt dieser die Sitzungsleitung.


Wenn vorher mit der Mehrheitsfraktion schon gesprochen wird, kann auch erfragt werden, wer die Schriftführung künftig machen wird und am Beginn der Sitzung diese Person ersucht werden, die Schriftführung bitte bis zu Tagesordnungspunkt 5 zu übernehmen.

Zu 6.: Das PVG sieht keinerlei Aktenvernichtung, sondern die Übergabe vom alten auf das neue PV-Organ vor.


Zu 7.: In der Sitzung sind immer alle Mitglieder auf den aktuellen Stand zu bringen, zB welche Infos kamen von der Schulleitung, von Kolleg:innen, was hat der DA an wen geschrieben/gemailt/mitgeteilt?


Zu 8.: Falls jemand vom bisherigen DA auch im neuen ist, könnte diese Person hier berichten, wie die bisherige Arbeitsweise im DA und die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung erfolgte.
Falls niemand aus dem alten DA im neuen ist, könnte zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 jemand (zB Vorsitzende:r) aus dem alten DA eingeladen werden (der DA darf zu Sitzung(steil)en auch andere Personen einladen - DA-Sitzungen sind aber nicht öffentlich).


Falls bestimmte Arbeitsweisen/-vorgänge sich aus den vorigen Tagesordnungspunkten ergeben haben, können diese nun beschlossen werden. Jedenfalls sollte ein neuer Sitzungstermin beschlossen werden. Der DA kann auch einzelne DA-Mitglieder (mit 2/3-Mehrheit) mit bestimmten Aufgaben beauftragen, zB bezüglich Übernahme der alten Akten, Terminvereinbarung mit der Dienststellenleitung zu einem ersten Gespräch, wer zu welchen Zeiten fürs Nachschauen im DA-Postkasten zuständig ist.
Zwischen 8. und 9. können natürlich auch noch weitere Tagesordnungspunkt entweder gleich in der Einladung oder am Beginn der Sitzung hinzugefügt werden.

Die DA-Arbeit soll den Dienstbetrieb möglichst wenig beeinträchtigen. Es ist aber den Personalvertreter:innen immer die notwendige freie Zeit von der Dienststellenleitung zu geben. Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde hat dazu einst festgestellt: um die freie Zeit ist nicht anzusuchen, sondern es ist dies der Leitung mitzuteilen - zB dass die DA-Sitzung am . . . von . . . bis . . . stattfindet.