Unterschiedliche Einstufungen bei gleichen Tätigkeiten
UGÖD: Dauerhafter Schaden befürchtet
Die im Zentralausschuss vertretenen Fraktionen wurden mit Frist 16.08.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme bei der Fachgruppe Personal zum Gehaltsschema NEU aufgefordert.
Seitens UGÖD wurde diese fristgerecht und umfangreich eingebracht, worin wir auf eine besondere Problematik des GSN aufmerksam machen: nämlich die der unterschiedlichen Einstufungen innerhalb derselben Berufsgruppe bei gleichen Tätigkeiten. Dies führt mitunter zu massiven Problemen innerhalb der Dienststellen und Teams, die der gesamten Landesverwaltung dauerhaft schaden.
Sozialarbeiter*innen ungleich bezahlt
Beispielhaft sind wir auf die besonders betroffene Berufsgruppe der Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirksverwaltungsbehörden eingegangen:
(Auszug aus der Stellungnahme)
- Zwischen dem EB 6 und EB 7 ist in der Bewertung der Modellstelle der Sozialarbeiter*innen im Bereich der Umwelten eine ungleiche Bewertung vorgenommen worden. Warum diese ungleich bewertet
wurden, ist nicht nachvollziehbar und bedarf einer dringenden Korrektur zur gleichen Bewertung der Umwelten.
- Seit dem Jahr 2014 kam es im Rahmen der Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirksverwaltungsbehörden zu einem deutlichen Anstieg an Gefährdungsabklärungen und Interventionen: So
waren diese im Jahr 2014 insgesamt 1.638, im Jahr 2017 bereits 2.186 und im Jahr 2018 bereits 2.250. In den vier Jahren von 2014 bis 2018 ist das ein Anstieg von 612 Fällen oder um 27,2 % (vgl.
Sozialbericht Land Salzburg 2018, S. 136). Es muss, aufgrund dieser steigenden Anzahl, zu dringenden Besetzungen von Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe in den
Bezirksverwaltungsbehörden kommen.
- Eine allgemein gültige vorhandene Problematik ist die der Nachbesetzung nach einer Karenzzeit: z.B.: eine Kollegin ist in Vollzeit im EB 7 tätig, kommt in Teilzeit wieder. Die restliche Zeit
kann nicht nachbesetzt werden, diese bleibt unbesetzt und geht dem Team ab.
- Alle jene Kolleg*innen, die zuerst in einem niedrigeren Einkommensband eingestuft werden, müssen die Chance und die Perspektive erhalten, ebenso in das höhere Einkommensband wie die Kolleg*innen zu gelangen.
Bis dato wurde Seitens der Fachgruppe Personal weder über ein Ergebnis der internen Evaluierung noch über geplante Maßnahmen zur Bereinigung der aufgezeigten Missstände informiert.
UGÖD fordert: Gerechte Bezahlung, rasche Nachbesetzungen
Die UGÖD stellt daher folgenden Antrag:
- Die Personalvertretung ist über die Ergebnisse der internen Evaluierung des GSN sowie über die geplanten Maßnahmen zu informieren.
- Die vorgeschlagenen Maßnahmen der UGöD, die auf einer intensiven Analyse und intensivem Austausch mit betroffenen Kolleg*innen basiert, sollen gemeinsam mit der Fachgruppe Personal, so rasch
wie möglich umgesetzt werden.
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- Es muss aufgrund dieser steigenden Anzahl, zu dringenden Besetzungen von Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirksverwaltungsbehörden kommen.
- Die Problematik der unterschiedlichen Einstufungen derselben Berufsgruppe führt mitunter zu massiven Problemen innerhalb der Dienststellen und Teams, die der gesamten Landesverwaltung
dauerhaft schaden. Warum diese ungleich bewertet wurden, ist nicht nachvollziehbar und bedarf einer dringenden Korrektur zur gleichen Bewertung der Umwelten.
- Es muss aufgrund dieser steigenden Anzahl, zu dringenden Besetzungen von Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirksverwaltungsbehörden kommen.
- Eine weitere allgemein gültige Schwierigkeit mit dem GSN ist der Wechsel von einem niedrigerem in ein höheres Einkommensband: der Vorrückungs- und der Jubiläumsstichtag müssen beim Wechsel in das höhere Einkommensband diejenigen des ersten Dienstvertrages sein, d.h. der ursprüngliche Vorrückungs- und Jubiliäumsstichtag müssen weiterhin Gültigkeit behalten. Mit dem Wechsel in das höhere Einkommensband haben die Kolleg*innen weiteres Wissen, Ausbildungen und Erfahrungen während der Zeit des Landesdienstes gesammelt und gemacht.
Unabhängige GewerkschafterInnen und PersonalvertreterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben im Salzburger Landesdienst (UGÖD)