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1. ÖGB-Konferenz für neue Kollektivverträge

900 GewerkschafterInnen einig, gemeinsame Ziele formuliert

Foto: Manfred Walter, UGÖD
Foto: Manfred Walter, UGÖD
Foto: Manfred Walter, UGÖD
Foto: Manfred Walter, UGÖD

Arbeit darf Gesundheit nicht gefährden

  • Einseitiger Antritt von Zeitausgleich
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 6 Wochen für alle
  • Nachholen von Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, am nächsten Werktag
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu Überstunden
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu besonders familienfeindlichen Arbeitszeiten wie Abend und an Samstagen (vgl. Ersatzruhe für Sonntag)
  • Zusätzliche bezahlte Pausen bei Arbeitstagen über die 10. Stunde hinaus
  • Beschränkung der 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen im Kollektivvertrag
  • Effektives Ablehnungsrecht für alle Überstunden
  • Festlegung einer Mindestanzahl an ganzen Tagen, die pro Monat bzw. Gleitzeitperiode einseitig freigenommen werden können

Rechtssicherheit durch Klarheit

  • Schutz für jene, die aus dem AZG/ARG fallen könnten, durch den Kollektiwertrag
  • Übernahme aller AZG/ARG-Bestimmungen für alle, die unter den KV fallen, somit gelten Überstundenzuschläge, kollektivvertragliche Normalarbeitszeit und Ruhezeiten auch für MitarbeiterInnen in niedrigen Führungspositionen
  • Gleitzeitregelungen mit max. 10 Stunden Höchstarbeitszeit im Kollektiwertrag, überall dort, wo Gleitzeit möglich ist
  • Anrechnung aller Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche, solange die gesetzliche Anrechnung nicht umgesetzt ist

Die gemeinsamen Forderungen:

Kürzer arbeiten, mehr Zeit zum Leben

  • Verkürzung der wöchentlichen kollektiwertraglichen Normalarbeitszeit
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 6 Wochen für alle
  • Nachholen von Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, am nächsten Werktag
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu Überstunden
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu besonders familienfeindlichen Arbeitszeiten wie Abend und an Samstagen (vgl. Ersatzruhe für Sonntag) bzw. Schicht- und Schwerarbeit
  • Bezahlte Pausen
  • Rechtsanspruch auf regelmäßige 4-Tage-Woche
  • Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, Bildungskarenz und andere Auszeit-Modelle

Mehr Planbarkeit und Mitbestimmung

  • Zuschläge zu besonders kurzfristig angekündigter Mehrarbeit
  • Gleitzeitregelungen mit max. 10 Stunden Höchstarbeitszeit im Kollektiwertrag, überall dort, wo Gleitzeit möglich ist
  • Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Wochenendarbeit mit effektivem Entschlagungsrecht wie z. B. Kündigungsschutz
  • 4-Tage-Woche bei Schichtarbeit durch Kollektiwertrag
  • Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Anordnung von über 10/50 Stunden hinausgehender Arbeitszeit
  • Keine Überstunden für Lehrlinge, schon gar nicht an Berufsschultagen
  • Altersgerechte Arbeitszeitmodelle

Mehr Selbstbestimmung

  • Einseitiger Antritt von Zeitausgleich
  • Gleitzeitregelungen mit max. 10 Stunden Höchstarbeitszeit im Kollektiwertrag, überall dort, wo Gleitzeit möglich ist
  • 6 Monate absoluter Kündigungsschutz für Arbeitnehmerlnnen in Abteilungen, in denen von der 11. und 1"2. Stunde Gebrauch gemacht wurde
  • Effektives Entschlagungsrecht bei Wochenendarbeit

Überstunden als Ausnahme

  • 1.700 Euro Mindestlohn, 850 Euro Mindestlehrlingsentschädigung, 1-4-mal im Jahr, damit das Grundgehalt zum Leben reicht
  • 6 Monate absoluter Kündigungsschutz für Arbeitnehmerlnnen in Abteilungen, in denen von der l-1. und 12. Stunde Gebrauch gemacht wurde
  • Zuschläge zu besonders kurzfristig angekündigter Mehrarbeit
  • Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Wochenendarbeit mit effektivem Entschlagungsrecht wie z. B. Kündigungsschutz

Überstunden müssen sich lohnen

  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu Überstunden
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu besonders familienfeindlichen Arbeitszeiten wie Abend und an Samstagen (vgl. Ersatzruhe für Sonntag)
  • Mind. 100 %Zuschlag auf die 11. und 12. Stunde
  • Wahlrecht Zeit/Geld für alle Überstunden
  • Rechtsanspruch auf Auszahlung, wenn Guthaben auf Arbeitszeitkonten eine bestimmte Höhe erreicht haben
  • Erhöhung des Mehrarbeitszuschlags und Wegfalls des Durchrechnungszeitraums bei Teilzeit


Reinhart Sellner berichtet:

ÖGB-Gewerkschaften solidarisch, sachlich, kampfbereit

 

Es war die erste Konferenz als Auftakt der KV-Verhandlungen im Herbst. 900 BetriebsrätInnen und KV-VerhandlerInnen aller Gewerkschaften [1] setzten ein deutliches Zeichen für die KollegInnen in Betrieben und Dienststellen und für die KV-VerhandlerInnen von Industrie und Unternehmen, auch für die Regierung Kurz-Strache, die recht ungeniert Kaptalinteressen vertritt und ArbeitnehmerInnen belastet.  

 

 

Gewerkschaftsvorsitzende und BetriebsrätInnen berichteten über negative Auswirkungen des seit 1. September geltenden Arbeitszeit-/ArbeitnehmerInnen-Belastungsgesetzes, das ohne Einbindung von Gewerkschaft und AK von ÖVP-, FPÖ + NEOS im Eilverfahren beschlossen worden ist. Dagegen setzt der ÖGB seine gemeinsame Arbeitszeit-Forderungen für die KV-Verhandlungen, aus denen branchenspezifisch notwendige Schwerpunkte gesetzt und der Unternehmer-Seite übermittelt werden. Eine übersichtliche Zusammenfassung der Forderungen findet ihr unter

https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342596536047/home/arbeitszeit-kv-verhandlerinnen-fordern-planbarkeit

 

 

Dieses ArbeitnehmerInnen-Entlastungspaket betrifft nicht allein Privatwirtschaft und ausgegliederte Betriebe, sondern in Folge auch die BeamtInnen und Vertragsbediensteten, deren Arbeitszeit gesetzlich geregelt und den 1. September unbeschadet überstanden hat – allerdings nur bis zur nächsten Novellierung.

 

 

 

FCG, GÖD und Arbeitszeit

 

 

 

FCG-Betriebsräte der PRO-GE und Bau-Holz haben bei dieser Konferenz zum überparteilichen, von allen Fraktionen mitgetragenen Kampf gegen den neoliberalen Umbau des Arbeitsrechtes und des Sozialversicherungswesens aufgerufen, weniger kämpferisch gab sich die GÖD.

 

Kollege Maschat, GÖD-Vorstandsmitglied und Mitglied des Präsidiums der Gesundheitsgewerkschaft betonte in Vertretung von Norbert Schnedl die Notwendigkeit des Gesundheitsschutzes im Fall notwendiger 12-Stundenarbeit im Gesundheitsbereich oder bei der Exekutive, die Basis dafür sei die Einhaltung der 40-Stundenwoche, Planbarkeit für die Beschäftigten und Mitsprache. Die kann nur durch eine starke Interessensvertretung wie GÖD oder younion gesichert werden.

 

Arbeitszeit-, Arbeitsbelastung und fehlendes Personal in den ausgegliederten Betrieben oder erst durchzusetzende KV für Bundesmuseen und Bibliotheken hat Kollege Maschat auch bei seiner zweiten Wortmeldung als KV-Verhandler nicht erwähnt. Darin ging es um die hervorragende Bedeutung der Gehaltsverhandlungen für die KollegInnen der Landeskrankenanstalten und das Sichern der 40-Stundenwoche als Basis für 12-Stundendienste. Positiv die Forderung nach mehr Dienstposten, die nicht nur für die Ausgegliederten dringlich ist.

 

 

ÖGB-Initiative für ein modernes Arbeitszeitrecht

 

 

Nach dem Beschluss der KV-Forderungen zu Arbeitszeit und ArbeitnehmerInnenschutz war noch nicht Schluss. Der ÖGB startet eine Initiative für ein modernes Arbeitszeitrecht, die Korinna Schumann (ÖGB) und Renate Anderl (AK) gemeinsam mit der ÖGB-Jugendvorsitzenden Susanne Hofer vorstellten.

 

 

ÖGB-Vorratsbeschluss statt verbaler Streikdrohungen

 

 

Wer von den anwesenden JournalistInnen nach der Analyse des Ist-Zustandes, nach den in Zusammenarbeit der Gewerkschaften erarbeiteten und nun beschlossenen KV-Forderungskatalog verbale Kraftakte und Streikansagen erwartet hatte, wird vom Schlusswort des ÖGB-Vorsitzenden Katzian beinahe enttäuscht gewesen sein. Der konnte aufs Androhen von Streiks verzichten, denn dazu war alles vorbereitet:

 

Der ÖGB-Vorstand hatte am Mittwoch vergangener Woche bereits einen Vorratsbeschluss gefasst: Wenn es der Verlauf von KV-Verhandlungen notwendig macht, kann jede der Einzelgewerkschaften ohne Verzögerung zum Streik aufrufen. Von heute auf morgen. Ohne Einberufung oder Beschluss der ÖGB-Vorstandes.

 

 

 

 

Reinhart Sellner
GÖD-Vorstandsmitglied und Konferenzteilnehmer

 

 

[1] Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP), Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), Gewerkschaft vida (Verkehr, Infrastruktur), Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) und die beiden Gewerkschaften öffentlicher Dienste: younion (Gemeindebedienstete, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe) und GÖD, die für ausgegliederte Landes- und Bundesbetriebe die KV-Verhandlungen führt.

 


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