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Energieversorgung als Daseinsvorsorge

Die Unabhängigen Gewerkschafter:innen (im öffentlichen Dienst) sind der Überzeugung, dass die Energieversorgung Österreichs eine öffentliche Aufgabe ist und dass sowohl die Bevölkerung als auch alle Betriebe auf dem Bundesgebiet ein Anrecht auf preiswerte, erneuerbare Energien haben und sich gern an der Veränderung unserer Energiewirtschaft beteiligen werden!

Ein Windgenerator in den Bergen

Ausgegliederte Unternehmen sind abhängig von öffentlichen Mitteln, beauftragt gewinnorientiert zu wirtschaften und gesetzlich verpflichtet zur Teilnahme an Börsen-, Aktien- oder Wertpapiermärkten. Zur Absicherung ihrer Liefermengen planen Energieversorgungsunternehmen ein bis zwei Jahre voraus, Kraftwerke mit konstanter Leistung bieten ihr Produktionsvolumen auch für ein bis zwei Jahre im Voraus an und zwar über Energiehandelsbörsen wie EEX - European Energy Exchange in Leipzig. Eine Preisgarantie für künftige Energieabnehmer:innen gibt es nicht, deshalb ist mit finanziellen Sicherheitsleistungen die Option auf Lieferungen bei schwankenden Preisen zu gewährleisten. Diese Problemstellung hat gerade der Energieversorger Wien Energie deutlich aufgezeigt.

 

Vorteile einer freien Anbieterwahl in einem liberalisierten Energiemarkt sind für Stromkonsument:innen derzeit nicht gegeben, weil der Wettbewerb unter Lieferant:innen vollkommen zum Erliegen gekommen ist. Die Großhandelspreise steigen weiter und Strompreiserhöhungen aufgrund der liberalen Ausgestaltung vieler Lieferverträge sind ohne politische Eingriffe vorprogrammiert.

Die Meriten der Preisbildung

 

Auf EU-Ebene muss daher in unmittelbarer Zukunft die Abkoppelung der Strom- von den Gaspreisen gelingen und das Merit-Order-Prinzip, das vorgibt, dass das teuerste Kraftwerk am Markt den Preis für Energie bestimmt, ist aufzugeben. Das schränkt einerseits die hohen Windfall-Profits (Marktlagen- bzw. Zufallsgewinne) von Billigstromerzeugern ein, bringt aber andererseits den Energiemarkt wieder auf den Boden der Realität zurück. Mit einer Entkoppelung der Energiepreisgestaltung von Finanzmarktvorgaben und einer Aufhebung des Zwanges zum Börsenhandel kann es gelingen, Strompreise wieder an die tatsächlichen Erzeugungskosten anzupassen, und das Modell des Abschlusses von soliden Verträgen zwischen Energieerzeugern und -versorgern wird Standard. Der ursprünglichen Idee, auf dem freien Energiemarkt einen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten, kämen wir so als EU aber auch national wieder näher.

 

Die EU-Staaten müssen gemeinsam den New Green Deal umsetzen! Dazu wird es notwendig sein, den Energie-Charta-Vertrag (ECV) zu beenden. Dieses multilaterale Abkommen über Handel und Investitionen im Energiebereich schützt Investitionen in fossile Energieträger und enthält Sonderklagerechte für Konzerne, behindert so die Klimawende massiv und widerspricht den Zielen aus dem Pariser Klimaabkommen. Österreich kann - so wie Italien schon 2016 - auch als einzelnes Land aus dem ECV aussteigen. 

 

Die Vorstellung, dass Menschen, die sich die Energieversorgung nicht mehr einzeln für sich leisten können und deshalb zum Beispiel als Pensionist:innen die eigene Wohnung aufgeben und in öffentliche Seniorenresidenzen umziehen oder in Familienverbänden und anderen Wohngemeinschaftsformen zusammenrücken, mag – auf freiwilliger Basis – durchaus erfreulich erscheinen, kann aber andererseits zu einem Preisverfall auf dem Wohnungsmarkt, in der Bauwirtschaft und anderen Branchen führen, zahlreiche Arbeitslose und Insolvenzen zur Folge haben und so erst recht das Sozialbudget belasten. Damit wären dann aber auch alle Gewinne aus dem freien Energiemarkt, die die Republik als deren (Mit-)Eigentümerin aus Energieversorgungsunternehmen derzeit noch lukrieren kann, wie gewonnen so zerronnen.

Was wirklich nötig wäre

 

In Österreich brauchen wir eine zentrale Koordinationsstelle für die Energieversorgung. Die Aufgaben dieser Koordinationsstelle sind sofort äußerst vielfältig:

  • die Überwachung des österreichischen Energiemarktes,
  • eine transparente und für alle leistbare Energiepreisgestaltung,
  • die gerechte Umverteilung von Marktlagen- bzw. Zufallsgewinnen vor deren endgültiger Abschaffung,
  • die Koordination und der rasche Ausbau von klimasicheren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf dem gesamten Bundesgebiet unter aktiver Einbindung und fairer Beteiligung der Zivilgesellschaft,
  • die Herstellung von flächendeckender Netzwerkanbindung und der Ausbau klimawirksamer Infrastruktur vom Haushalt bis zum Großbetrieb,
  • die Entwicklung von Speicherkraftwerken zur Folgenutzung von Batterien und anderen energietechnisch verwertbaren Abfällen,
  • der Ausbau von Kreislaufwirtschaft in allen Produktions- und Dienstleistungsbereichen und in Produktverwertungsketten,
  • die Einrichtung von unabhängigen und mobilen Energieberatungsstellen, die Informationen bereitstellen für Einzelpersonen, Haus- und Dorfgemeinschaften sowie für Betriebe und Unternehmen,
  • die Organisation und Begleitung eines wirksamen Ausstiegs aus fossilen Energien,
  • die Einrichtung von Energie- und Klimahilfsfonds, die die dringend notwendige Klimawende in Österreich unterstützend begleiten,
  • das Erträumen einer Fortsetzung dieser Liste mit energiepolitischen und klimafreundlichen Maßnahmen zum Wohl aller in Österreich lebenden Menschen.

 

 

Die Unabhängigen Gewerkschafter:innen (im öffentlichen Dienst) sind der Überzeugung, dass die Energieversorgung Österreichs eine öffentliche Aufgabe ist und dass sowohl die Bevölkerung als auch alle Betriebe auf dem Bundesgebiet ein Anrecht auf preiswerte, erneuerbare Energien haben und sich gern an der Veränderung unserer Energiewirtschaft beteiligen werden!

 

Beate Neunteufel-Zechner
Referat für Strukturwandel