Mit den Stimmen aller Parteien wurde am 31. Jänner 2023 die österreichische Wahlreform beschlossen (Wahlrechtsänderungsgesetz 2023). Sie besagt, dass mit 1. Jänner 2024 jedes Wahllokal in Österreich einen barrierefreien Zugang und eine barrierefrei benutzbare Wahlzelle haben muss. Ein richtiger Schritt zu echter Barrierefreiheit. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht ähnlich wie bei den Bundes- und Landesgebäuden, zu massiven Verzögerungen kommen wird. Doch immerhin, der gesetzliche Auftrag ist unmissverständlich.
Mit gutem Beispiel vorangehen
Österreich nimmt in diesem Fall eine positive Vorreiterrolle ein, indem es – spät, aber doch – die entsprechende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Dies im Gegensatz etwa zu Deutschland, wo demnächst Wahlen stattfinden und Menschen mit Behinderung selbst dafür Sorge tragen müssen, wie sie die Wahlzelle erreichen. Barrierefreie Wahlzellen sind in Deutschland vorerst noch nicht flächendeckend eingerichtet. Die österreichische Wahlrechtsreform bestärkt mich in der Hoffnung, dass in unserem Land weitere Maßnahmen getroffen werden mögen: Für eine gemeinsame Teilhabe aller in Österreich lebenden Menschen.
Manfred Pacak
Referat Menschen mit Behinderung
Wir helfen dir:
Wir beraten dich und helfen dir. Und wir achten auf die Einhaltung des Behinderteneinstellungs- und des Gleichbehandlungsgesetzes. Es gibt gute gesetzliche Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt:
- Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
- Fördermaßnahmen
- Verbot und Schutz vor Diskriminierung
- Kündigungsschutz
- Gleichbehandlung
- Barrierefreiheit
Wir achten auf die konsequente Umsetzung der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen, wir sensibilisieren, beraten und wirken in verschiedenen Gremien mit. Und wir fördern behindertenspezifische Themen im Arbeitsverhältnis und in der Gesellschaft.