Was macht die Behindertenvertrauensperson?
Den meisten Bediensteten ist die Personalvertretung bekannt, ihr Wirken und die Hilfe, die man vom Dienststellausschuss (DA) bekommt. Nur die wenigsten Kolleginnen und Kollegen hingegen wissen über die Behindertenvertrauensperson (BVP) und deren Tätigkeit Bescheid. Sie nimmt nicht nur die Interessen von Bediensteten mit Behinderung wahr, sondern ist stets bemüht sich für Chancengleichheit und Inklusion einzusetzen.
Primäre Aufgaben wie Beratung und Unterstützung der Zielgruppe dienen der gesetzlich vorgegebenen Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen. Dazu zählt auch die Überwachung der Einhaltung des Behinderteneinstellungsgesetzes an der Dienststelle.
Wo gibt es Behindertenvertrauenspersonen?
Leider gibt es nicht überall eine solche Behindertenvertrauensperson, denn die gesetzlichen Regeln besagen, dass erst ab fünf begünstigt Behinderten an einer Dienststelle (mindestens 50% Grad der Behinderung) eine BVP zu wählen ist. Ab 15 begünstigt behinderten Bediensteten ist dann zusätzlich noch eine Stellvertretung zu wählen.
Die Wahlen der BVP finden alle 5 Jahre idealerweise zusammen mit den Personalvertretungswahlen statt. Die BVP haben das Recht, an jeder DA Sitzung teilzunehmen, verfügen jedoch nicht über ein Stimmrecht, auch dann nicht, wenn über Anträge und Anliegen von Bediensteten mit Behinderung entschieden wird. Diese absurde Regelung sollte dringend reformiert werden.
Qualifikation und Haltung
Das Anforderungsprofil für Personen, die sich zur Wahl zur BVP stellen können, bringt es mit sich, dass sie mit einem sehr speziellen Bereich, den nur wenige gut oder überhaupt kennen, vertraut sein müssen. Deshalb erlaubt das Behinderteneinstellungsgesetz nur begünstigt Behinderten sich zur Behindertenvertrauensperson wählen zu lassen. Nur solche Personen bringen die nötige Sensibilisierung und Eigenerfahrung mit, um diese wichtige Tätigkeit gut auszuüben.
Die Behindertenvertrauensperson ist die erste Ansprechperson für Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung und eine kompetente Hilfe für jeden Dienststellenausschuss. Lehrgänge des VÖGB (Verband österreichischer gewerkschaftlicher Bildung) sorgen für weiterführende Ausbildungen, die hohes Kompetenzniveau garantieren.
Trotz oftmals starker emotionaler Belastung machen wir Behindertenvertrauenspersonen unsere Arbeit sehr gerne. Insbesondere im Fall von beabsichtigten Kündigungen stellt es eine große Herausforderung dar, Kolleg:innen im Zuge von Verhandlungen beim Behindertenausschuss im Sozialministerium zu begleiten. Auch wenn ein erweiterter Kündigungsschutz existiert, ist es nach erfolgreicher, begleitender Hilfe ein wunderbares Gefühl, das Strahlen im Gesicht jener Menschen zu sehen, die ihren Arbeitsplatz behalten dürfen. Ich möchte den Erfahrungsschatz, den diese Tätigkeit mit sich bringt, nicht missen.
Wir kämpfen für Chancengleichheit und Inklusion und darin liegt der Wesenskern der Arbeit einer Behindertenvertrauensperson.
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Referat für Menschen mit Behinderung