Newsletter Pension Februar 2025

Die Zeiten werden rauer, der Ton schärfer. Umso mehr ist Solidarität gefragt. Es ist notwendig, dass wir Pensionistinnen und Pensionisten zusammenstehen und zeigen, dass wir auch Rechte haben und uns nicht alles gefallen lassen.

Eine Wortwolke mit verschieden Wörtern rund um das Thema Pension
Pension

Liebe Pensionistinnen und Pensionisten! 

 

Das alte Jahr ist turbulent zu Ende gegangen, das neue Jahr hat turbulent begonnen. Wir wissen nicht, was im Jahr 2025 alles auf uns zukommen wird – hoffen wir das Beste!

 

Wahlkampf, Wahlen, geplatzte Koalitionsverhandlungen, neue Konstellationen prägten die letzten Wochen in Österreich. Was gestern noch unmöglich oder zumindest unwahrscheinlich schien, steht heute vor der Tür. Und in all dem Trubel der letzten Monate waren in den Medien fast täglich Aussagen zum Thema Pension zu finden. Fast scheint es so, als würden in erster Linie die Pensionistinnen und Pensionisten an der Budgetmisere schuld sein. Und bei den Vorschlägen, die vehement vorgebracht wurden, stehen "Aussetzung der Pensions-Anpassungen", "Anpassungen unter der Inflationsrate", "Erhöhung des Antrittsalters", „Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge“ usw. ganz oben auf der Liste. Die Güte der eingebrachten Stellungnahmen und Vorschläge reicht von „einen Gedanken wert“ über "nicht durchdacht" bis "blanker Unsinn".

 

Die Zeiten werden rauer, der Ton schärfer. Umso mehr ist Solidarität gefragt. Es ist notwendig, dass wir Pensionistinnen und Pensionisten zusammenstehen und zeigen, dass wir auch Rechte haben und uns nicht alles gefallen lassen.

 

Im nächsten Newsletter werden wir dieses Thema mit Analysen, Faktencheck und Zahlen näher beleuchten.

 

 


Übersicht

  • Vertretung der UGÖD in der BL 22 der GÖD (Pensionistinnen und Pensionisten) 

Nach langem Bemühen ist es nun gelungen, dass die UGÖD in der Bundesleitung der Pensionistinnen und Pensionisten der GÖD (BL 22) in satzungsgemäßer Größe vertreten ist. Mit Wirkung 29.9.2024 erhält die UGÖD ein zusätzliches Mandat in der BL 22 und zwei zusätzliche Mandate in der erweiterten BL 22.

  • Änderungen im Bereich Pensionen

Mit Jahresbeginn kam es zu Änderungen / Anpassungen hinsichtlich Pensionshöhe, Pensionsaliquotierung, Ausgleichszulage, Schutzklausel, Regelpensionsalter bei Frauen.

  • Weitere Änderungen

Auch in den Bereichen Sozialversicherung, Steuer, Klimaticket u.a. kam es mit 1.1.2025 zu Anpassungen. 

  • Gesund und fit im Alter 

Der Josefhof in Graz bietet Gesundheits- und Präventionsprogramme zu verschiedenen Themen für Senior:innen ab 60 an.

  • Kostenlose Nutzung der Öffis in Ungarn für Senior:innen

Seniorinnen und Senioren über 65 können in Ungarn öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Dabei sind gewisse Regeln zu beachten.

  • Kriminelle Aktivitäten im Internet

Nach wie vor sind Warnungen vor betrügerischen Aktivitäten im Internet notwendig. Beispiele von aktuellen Phishing-Mails und Tipps folgen.


Vertretung der UGÖD in der BL 22 der GÖD (Pensionistinnen und Pensionisten)

 

Die BL 22 vertritt die Interessen der aktuell mehr als 68.000 Pensionistinnen und Pensionisten in der GÖD. Die größte Bundesleitung hat gemäß GÖD-Satzung maximal 35 Mitglieder. Die Zusammensetzung sollte den Wahlergebnissen entsprechen. Das war bisher nicht der Fall, die UGÖD war nur durch ein Mandat vertreten. Nach jahrelangem und hartnäckigem Bemühen ist es nun gelungen, diese „Altlast“ zu bereinigen. In der Sitzung der BL22 im September 2024 wurden die notwendigen Kooptierungen beschlossen: ein zusätzliches Mandat in der Bundesleitung, zwei weitere Mandate in der erweiterten Bundesleitung.

 

Die BL 22 setzt sich seit 29.9.2024 wie folgt zusammen:

22 FCG – 11 FSG – 2 UGÖD

Die UGÖD wird durch Gaby Bogdan und Christoph Bedenbecker vertreten.

 

Die erweiterte BL 22 umfasst insgesamt 50 Mandatare:

31 FCG – 15 FSG – 4 UGÖD

Für die UGÖD: Christoph Bedenbecker – Gaby Bogdan - Ingrid Garschall – Gaby Leitner 

 

Änderungen im Bereich Pensionen 

  • Pensionserhöhung

Die bestehenden Pensionen wurden ab dem 1.1.2025 um 4,6% erhöht.

Das entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Dessen Grundlage ist die durchschnittliche Inflation in den Monaten August 2023 bis Juli 2024.

Die Erhöhung ist gemäß Beschluss des Nationalrates gedeckelt. Pensionseinkommen über € 6.060 (= Höchstbeitragsgrundlage im ASVG) werden um € 278,76 erhöht.

Die monatliche Durchschnittspension in Österreich in Höhe von € 1.694,- steigt damit um rund € 78,- an.

  • Pensionsaliquotierung

Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung bzw. die Anpassungsverzögerung wird für 2025 ausgesetzt. Das hat der Nationalrat bereits 2023 beschlossen; somit profitieren alle, die 2024 in Pension gegangen sind, von der vollen Pensionsanpassung. Nun wurde beschlossen, die Aliquotierung ein weiteres Jahr auszusetzen, so gibt es auch für alle, die im Laufe des Jahres 2025 ihre Pension antreten, zum 1.1.2026 die volle Pensionserhöhung.

  • Erhöhung Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus

Die entsprechenden Richtsätze bzw. Grenzwerte und Höchstbeträge werden ebenfalls um 4,6% erhöht.

Die Ausgleichszulage für die rund 200.000 Mindestpensionist:innen steigt somit von € 1.217,96 auf rund € 1.274,-.

Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, solange sie ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt 

einen Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder

einen Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.

 

Einzelheiten auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt (pva).

  • Schutzklausel für Neupensionist:innen 2025 

Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat der Nationalrat eine Schutzklausel bei der Pensionsberechnung für alle diejenigen, die im Jahr 2025 in Pension gehen, beschlossen.  Die Neupensionist:innen erhalten einen Erhöhungsbetrag, der 4,5% der Gesamtgutschrift 2023 auf dem Pensionskonto geteilt durch 14 entspricht. Ausnahmen gibt es bei den Korridorpensionen und den Hinterbliebenenleistungen. Details finden sich auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt.

  • Pensionsantrittsalter für Frauen steigt 

Mit 1.1.2025 wurde das Regelpensionsalter für Frauen auf 61,5 Jahre angehoben. Die stufenweise Anhebung geht auf eine Änderung des ASVG im Jahre 1992 zurück. Dadurch wird das Regelpensionsalter der Frauen schrittweise an das der Männer angeglichen. Bis zum Jahr 2033 steigt es von 60 auf 65 Jahre. 

Für Beamtinnen liegt das gesetzliche Regelpensionsalter schon lange bei 65 Jahren, gleich wie bei den Männern.

 

Weitere Veränderungen / Neuerungen 2025

 

·       Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen
Seit 1.1.2025 wird auf Plastikflaschen und Getränkedosen ein Pfand in Höhe von je 25 Eurocent erhoben. In den Medien wurde bereits ausführlich auf das neue System hingewiesen. Detaillierte Fragen und Antworten zu dieser Neuregelung finden Sie auf folgenden Webseiten:
https://www.oesterreich.gv.at oder 
https://www.recycling-pfand.at

 

  • Neue Werte 2025 in der Sozialversicherung (Auswahl)

o   Geringfügigkeitsgrenze: monatlich € 551,10 (2024: € 518,44)

o   Höchstbeitragsgrundlage ASVG: € 6.450,- monatlich (2024:  € 6.060,- )

o   Rezeptgebühr € 7,55 (2024: € 7,10)

  

·       Anpassung der Steuerstufen aufgrund der „Kalten Progression“

monatliches Bruttoeinkommen
bis  € 13.308,-  steuerfrei
über € 13.308 bis € 21.617 -  20%
über € 21.617 bis € 35.836 – 30%
über € 35.836 bis € 69.166  -  40%
über € 69.166 bis € 103.072 – 48%
über € 103.072 bis € 1.000.000  - 50%
über € 1.000.000  - 55%
Einen „Kalte Progression Rechner 2025“ findet Ihr hier 

 

·       Klimaticket Österreich 

€1.179,30 (2024: € 1.095,-)

für Jugendliche, Senioren und andere bestimmte Gruppen:

€ 921,- (2024: € 884,20)

 

·       Kfz-Jahres-Vignette: € 103,80 (2024: € 96,40)

 

·       Benzin und Diesel: 

Die CO2-Bepreisung steigt von bisher € 0,1125 auf nunmehr

€ 0,1375 Diesel wird also brutto um 3 Cent teurer, Benzin um 2,7%

  •  Gewerkschaftsbeitrag GÖD

monatlich 1% des Bruttobezuges, maximal € 34,10 (2024: € 32,94) Pensionist:innen 0,5% der Bruttopension, maximal € 13,72

(2024: € 13,12)

 

Gesund und Fit im Alter – Angebote des Josefhof in Graz

 

Der Josefhof in Graz ist eine Gesundheitseinrichtung der bvaeb. Er bietet zweiwöchige Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme zu unterschiedlichen Themen für Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr an. Außerdem bietet der Josefhof das Programm „Rauchfrei in 20 Tagen“ an.

 

Programme für Seniorinnen und Senioren im Alter von 60-69 Jahren:

  • Gesunde Ernährung
  • Gesunder Rücken
  • Ausdauernd und Aktiv
  • Kraftvoll und fit
  • Mentale Fitness

 Für Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren:

  • Altern mit Zukunft

Die Anmeldung erfolgt direkt über die Gesundheitseinrichtung Josefhof – es ist somit kein Kurantrag nötig. Der Aufenthalt schließt einen Kuraufenthalt in einer anderen Gesundheitseinrichtung der BVAEB nicht aus. Die Teilnahme an den Gesundheitsförderungswochen für Seniorinnen und Senioren ist je Altersgruppe derzeit nur einmal möglich.

 

Seit 1.1.2025 wird am Josefhof eine Zuzahlung eingehoben, die sich am Bruttoeinkommen orientiert.

aktuelle Sätze:
keine Zuzahlung bis zu einem Brutto-Bezug von € 1.273,99
€ 10,31 täglich bis zu einem Brutto-Bezug von € 1.855,37
€ 17,67 täglich bis zu einem Brutto-Bezug von € 2.436,76
€ 25,04 täglich bei einem Brutto-Bezug über € 2.436,76

 

Weitere Infos auf der Homepage des Josefhofs. 

 

Übrigens: Schon 10 Minuten körperliche Aktivität pro Tag beeinflussen Euren Gesundheitszustand positiv!

 

Kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Ungarn für Senior:innen

 

Nicht nur ungarische Staatsbürger, sondern alle Seniorinnen und Senioren über 65 können in Ungarn öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Dabei ist folgendes zu beachten:

·       Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Nahverkehrszüge können grundsätzlich kostenlos genutzt werden.

·       Für Bahnfahrten mit IC-Zügen ist eine Platzreservierung (ca. 1-2 €), für Fahrten in der 1.Klasse oder Komfortwagen der 2. Klasse eine Aufzahlung erforderlich. Schnellzüge können mit einem Zuschlag von ca. 1,- € ebenfalls genutzt werden.

·       Eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig. Es reicht aus, bei einer Kontrolle den Personalausweis oder den Reisepass vorzuzeigen.

·       Dieses Angebot gilt nur für Fahrten innerhalb Ungarns. Grenzüberschreitende Fahrten, z.B. von und nach Österreich, sind nicht möglich.

·       Tickets mit Zuschlägen oder Platzreservierungen können auf der Webseite der ungarischen Bahngesellschaft MAV online gebucht werden. 

 

Warnung vor kriminellen Aktivitäten im Internet

 

Nach wie vor aktuell sind Warnungen vor betrügerischen Aktivitäten im Internet, bei denen es darum geht, direkt Gelder zu lukrieren und/oder sensible Daten (häufig Bankkonten oder Kreditkarten betreffend) abzusaugen und sie dann missbräuchlich zu verwenden. Leider werden diese Versuche immer professioneller, und leider sind die Versuche immer wieder erfolgreich. Manchmal geht es nur um kleine Beträge, teilweise aber auch um größere Summen. Vorsicht ist geboten, um nicht in die Falle zu tappen!!!

Eine kleine Auswahl von Beispielen aus den letzten Wochen:

 

·       Mail der „Sparkasse“,
Aufruf, die Online-Anwendung „George“ zu bestätigen, um sicherzustellen, dass Dein Konto ohne Einschränkungen verfügbar bleibt
(Absender: „George“, italienische Mail-Adresse)
 

·       Benachrichtigung von „Österreichische Post“
dass ein für Dich bestimmtes Paket, das ein Apple iPhone 16 pro enthält, in der Warteschleife sei; die Lieferung müsse geplant werden, Versandkosten in Höhe von € 1,99 seien zu bezahlen.
(Absender:
monalisa(at)oslk.info)
In einem anderen Mail wird mitgeteilt, ein Paket sei wegen ausstehender Zollgebühr angehalten worden, es könne auch eine „Liefergebühr“ anfallen.
(Absender: „Paketzustellung“, kanadische Mail-Adresse)

·       Gerichtliche Vorladung durch „Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes“ aufgrund einer Beschwerde infolge einer „Cyber-Infiltrations-Computererfassung“; es wird mitgeteilt, dass Du Gegenstand mehrerer Strafverfolgungen bist:      Kinderpornografie, Exhibitionismus, Cyberpornografie, Sexueller Handel. Die Beschwerde müsse so schnell wie möglich beantwortet werden, wofür ein entsprechender Link angeboten wird, den Du anklicken sollst.
(Absender: „LPD polizei“, gmail.com Mail-Adresse)

·       Überraschung vom ÖAMTC
ein exklusives Zubehör Set „komplett kostenlos!“. Du musst nur ein paar Fragen beantworten – und auf einen Link klicken. Später erfährst Du, dass Versandkosten zu zahlen sind. Auf das Zubehör-Set wirst Du aller Voraussicht nach vergeblich warten.
 (Absender: „Herzlichen Glückwunsch“, kanadische Mail-Adresse).

·       Glückwunsch von booking.com
Du bist als einer der wenigen ausgewählt und hast die Gelegenheit, ein brandneues Kombipaket für Reisende (Koffer) zu erhalten. Du musst nur ein paar Fragen beantworten.
(Absender: „Booking.com Bestätigung“, Absender popopo24magenttt, deutsche Mail-Adresse)

·       Mitteilung der „Telekom“, sie hätten Schwierigkeiten, den Betrag der letzten Rechnung einzuziehen – mit einem Link zur Öffnung der Rechnung.
(Absender wie zuvor)

  • Mail der „Österreichischen Bundesregierung“
    dass „aufgrund eines Systemfehlers“ eine Doppel-Abbuchung erfolgt sei, und € 254,99 zurückerstattet würden. Dazu müsstest Du einen Antrag auf Rückerstattung ausfüllen, dafür wird auf einen Link verwiesen.
    (Absender: „Österreichische Bundesregierung !“, niederländische Mail-Adresse)

Diese Liste könnte durch zahlreiche weitere Beispiele ergänzt werden.

 

Den Absendern geht es meistens darum, wertvolle Zugangsdaten zu ergattern (meist bzgl. Bankkonten bzw. Kreditkarten), um diese dann missbräuchlich zu verwenden. Manchmal wird auch durch das Anklicken eines Links „Spyware“ installiert, also Software, die sich versteckt und versucht, unbemerkt Daten zu erfassen und die Online-Aktivitäten auf PC oder Handy zu verfolgen. Dadurch kann alles überwacht und kopiert werden, was man eingibt, hochlädt und speichert, z.B. Benutzernamen, Passwörter, Bankdaten, Gesundheitsdaten, Kennnummern …).

 

Was sollte man beachten:

  •  ein Link in einer E-Mail ist immer verdächtig. Klicke nie voreilig auf einen Link !
  •  gib nie Kennnummern, Passwörter, PINs usw. per Mail weiter !
  •  überprüfe die Absenderadresse der E-Mail im E-Mail Header; wie man das macht, wird hier erklärt. In den oben angeführten Beispielen wird durch die Absenderüberprüfung schnell deutlich, dass es sich um betrügerische Mails handelt.
  • eine unpersönliche Anrede („Hallo“, „Sehr geehrter Kunde“) ist ein weiterer Hinweis, um die Alarmglocken läuten zu lassen.  Phishing-Mails werden massenhaft versendet.
  • lösche Mails, die offensichtlich oder auch nur vermeintlich betrügerisch sind !

Unter www.watchlist-internet.at findet Ihr detaillierte Hinweise, Ratschläge und regelmäßig aktuelle Beispiele und Warnungen.

Wir werden das Thema „Betrugsversuche“ im nächsten Newsletter fortsetzen.

 

 


Wenn Ihr Fragen oder Anregungen habt, oder uns von Euren Erfahrungen berichten wollt, schickt uns bitte einfach eine E-Mail an pension@ugoed.at

 

Christoph Bedenbecker und Gaby Bogdan

 

 

UGÖD-Referat für Pensionist:innen

Kommentar schreiben

Kommentare: 0