Neues Barrierefreiheitsgesetz
Es gibt ein neues Barrierefreiheitsgesetz, das bis heute in Begutachtung ist und für Menschen mit Behinderung ein Stück mehr Barrierefreiheit bringt. Da Bundesländer immer wieder durch neue Bauverordnungen schrittweise die Barrierefreiheit aushebeln, tut es gut, wenn Österreich sich wieder ein Stück mehr der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention widmet. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch Festlegung von verpflichtenden Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu einer Harmonisierung des Binnenmarktes beizutragen. Ein Umfeld mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen soll Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtern.
Ich bin positiv überrascht über dieses längst überfällige Gesetz, denn was nutzten die besten Angebote für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen, wenn sie nicht barrierefrei sind. Die vom Barrierefreiheitsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen sollen künftig so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können, ist in den Erläuterungen zum neuen Barrierefreiheitsgesetz zu lesen. Das soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Verständliche Informationen sind eine wichtige Voraussetzung um Dienstleistungen allen Menschen zugänglich zu machen. Ein guter Ansatz, der unbedingt ausgebaut gehört, schließlich hat Österreich im Bereich der Barrierefreiheit noch viel umzusetzen.