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Fakten zur Inflation

Bildmontage: Ein brennender 100-Euro-Schein

Fakt 1

 

Die österreichischen Medien scheiterten seit Beginn des Ukrainekriegs daran, die seither um sich greifende Inflationswelle zu analysieren. Es dauerte bis in die letzte Augustwoche, bis ernstzunehmende Berichte kolportiert wurden. 

 

Überlegung: Was lange währt, wird endlich gut. Hoffentlich bleibt es so!

 

Fakt 2

 

Der Strompreis ist durch das Merit Order Prinzip an den Gaspreis gebunden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass Anbieter:innen von Wind- und Solarstrom auf dem Strommarkt reüssieren können.

 

Überlegung: Es ist nachvollziehbar, dass eine Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis gefordert wird. Doch - welche Folgen würde dies für die Anbieter:innen umweltfreundlicher Elektrizität mit sich bringen? Die Gewinne für Energieanbieter*innen in der EU, die für 2022 auf 200 Milliarden Euro zusätzlich geschätzt werden, sind jedenfalls nicht zu rechtfertigen.

Fakt 3

 

An Gas und Strombörsen wird mit dem jeweiligen Produkt reger Handel getrieben. Soziale Perspektiven spielen dabei keine Rolle.

 

Überlegung: Es muss davon ausgegangen werden, dass die Handelsteilnehmer:innen etwa an der CEGH (Central European Gas Hub AG) gerade jetzt spekulieren und absahnen und auf die sozial indizierte Energiearmut keine Rücksicht nehmen werden.  Es soll kosten, was es wolle, nämlich möglichst viel.

Fakt 4

 

Der Börsenpreis für Gas ist von Juli 2021 bis Mai 2022 um 391% erhöht worden, der für Strom von April bis August 2022 um 224%. Die Preise sind nicht aus eigenem Antrieb gestiegen!

 

Überlegungen:  Wenn diese Entwicklung auf die Verbraucherpreise durchschlägt, werden Gas und Strom zu Luxusartikeln, also für viele unerschwinglich. Wenn davon ausgegangen wird, dass alle am Energiemarkt Tätigen das Ziel haben sollten, Energie gesichert und zu einem für alle Bürger:innen leistbaren Preis zur Verfügung zu stellen, muss der derzeit angewandten Vorgangsweise völliges Scheitern attestiert werden.

Forderung

 

Angesichts von Preiserhöhungen in dreistelligem Ausmaß binnen Jahresfrist ist die Frage mehr als angebracht, ob hier nicht Marktversagen in beachtlichem Ausmaß herbeigeführt und zugelassen wird. Beantworten könnte dies die staatliche Behörde E-Control, die auf Basis von EU-Recht für die Überwachung der Energiebörsen zuständig ist. Ihr liegen Aufzeichnungen über sämtliche Geschäfte an den Börsen vor. Bisher beschränkte sich die E-Control diesbezüglich auf ein ebenso simples wie unbelegtes Verdikt, nämlich: "Kein Marktversagen, Punkt!"

 

Zu fordern ist ein empirisch nachvollziehbarer, detaillierter Bericht der E-Control über die Entwicklung der Energiepreise. Liegt ein solcher vor, könnten auf dieser Basis Preisdeckelungen und staatliche Inflationsbeihilfen diskutiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt schlichtweg die Grundlage dafür. Sollte sich zeigen, dass die Börsen nicht in der Lage sind, sozial verträgliche Preise hervorzubringen, sind sie dieser Aufgabe zu entheben.

 

 

Andreas Chvatal
Redaktion Kreidekreis / ÖLI-UG-Zeitung