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Das Budget des Bundesheeres

Eine etwas andere Herangehensweise... oder auch: Der Preis des Schutzes und der Freiheit

Ein Helikopter des Bundesheeres birgt einen Verletzten per Seilwinde
Foto: Bundesheer
Logo des Österreichischen Bundesheeres mit Slogan: Schutz und Hilfe
Grafik: Bundesheer

Aufgabe des Staates: Schutz und Hilfe

 

Budgetverhandlungen sind stets Anlass, dass jedes Ressort sich selbst als Wichtigstes von allen sieht. 

 

Unser gesellschaftliches Miteinander und Zusammenleben werden von (gemeinsamen) Werten bestimmt. Nicht nur soll jeder Mensch die Möglichkeit haben, sich selbst bestmöglich zu verwirklichen, sondern er ist auch aufgerufen, einen entsprechenden Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten - ganz im Sinne des Solidaritätsprinzips „Man gewährt einander Unterstützung und Hilfe“.

 

Das Wohl aller unterliegt einer stetigen Diskussion bestehender Interessensgegensätze und deren Ausgleich. 

 

In diesem Wettstreit weltanschaulicher Unterschiede ist es die Aufgabe des Staates (hier: der demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinwesens), dafür zu sorgen, dass es zu einem Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen kommt, dass allgemein anerkannte Spielregeln eingehalten werden oder letztendlich zu entscheiden und diese Entscheidung auch konsequent umzusetzen.

 

Verfassung verpflichtet

 

Eine Arbeits- und Aufgabenteilung erleichtert das gemeinsame Vorankommen. Im Staat erfolgt diese Arbeitsteilung-/Aufgabenteilung auf oberster Ebene durch die Einrichtung von Ministerien. Das Miteinander aller wird mittels Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt. 

 

Auch die Landesverteidigung/das Bundesheer findet sich in der Staatsorganisation wieder: 

  • einerseits durch den Artikel I des Neutralitätsgesetzes 1955, wo festgehalten ist, dass Österreich seine Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen hat, wobei die Bundesregierung mit der Vollziehung betraut ist,
  • andererseits in unserer „eleganten“ Bundesverfassung im Artikel 79, der die Aufgaben des Bundesheeres festschreibt: unter anderem die der militärischen Landesverteidigung und die Hilfeleistung bei Elementarereignissen oder auch Assistenzleistungen.

Balkendiagramm: Entwicklungdes Bundesheer-Budgets. 0,64% des BIP für 2020, 0,54% des BIP für 2023. Grafik: APA

Wer bestellt, bezahlt

 

Wir wissen: wer etwas bestellt, hat auch dafür zu zahlen.  

 

Wenn man das mit einer Versicherung vergleicht, weiß jeder Mensch, dass für eine Leistung bezahlt wird, die man in einem eintretenden Schadensfall abrufen kann. Man weiß aber auch, dass die Prämien nie (zur Gänze) rückerstattet werden, wenn dieser Schadensfall nie eintritt. Wenn nun der Versicherungsnehmer (= sinngemäß die Regierung) einseitig immer weniger in diese Versicherung (hier: Bundesheer) einzahlt, dann kommt es zwangsläufig zu einer Kürzung oder Nichterfüllung der vereinbarten Leistung.

 

Dem Bundesheer werden immer mehr Aufgaben zugeordnet, wie z. B. Cyberabwehr, Assistenzeinsatz, Coronavirus (logistische Unterstützung wie Ankauf, Lagerung und Verteilung von Masken; aber auch, und es möge nie eintreten, die Abriegelung von Gebäuden oder Ortschaften im Falle einer Epidemie!) bei konsequenter gleichzeitiger Kürzung aller Mittel. Logisch betrachtet, kann sich das nie und nimmer ausgehen.

 


Tabelle: Bundesvoranschlag 2019, Anlage 1: Globalbudget Landesverteidigung 2017 bis 2019
Quelle: service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2019/Bundesfinanzgesetz_2019.pdf

Mehr Aufgaben, aber weniger Geld?

 

Wie kann es sein, dass einem verfassungsmäßigen Organ zwar Aufgaben gestellt werden, jedoch nicht die notwendige finanzielle Grundlage zur Verfügung gestellt wird? 

 

In diesem Zusammenhang muss auch kurz auf die bereits bestehende Überlastung der Bundesbediensteten hingewiesen werden: 

  • Österreichweit überaltert der Bundesdienst.
  • Es gibt kaum Nachbesetzungen oder Neuanstellungen (außer derzeit bei der Polizei).
  • Immer weniger Menschen müssen immer mehr Aufgaben erfüllen.

Logo des Österreichischen Bundesheeres mit Text: Schutz und Hilfe?
Grafik: Bundesheer / UGÖD

Wer schützt und hilft dem Bundesheer?

  • Jedem Menschen ist klar, dass man, um dieselbe Leistung zu erhalten, nicht weniger einzahlen darf.

  • Jedem Menschen ist klar, dass eine stetig sinkende Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht auf Dauer in der Lage ist, immer mehr Aufgaben zu übernehmen oder erfüllen zu können.

  • Jedem Menschen ist klar, dass Material und Liegenschaften über Jahre hinweg in Schuss gehalten und gegebenenfalls ersetzt werden müssen, um deren Gebrauchstauglichkeit und Einsatzbereitschaft sicherzustellen – so auch beim Bundesheer. 

All das erfordert/braucht ein entsprechendes Budget, oder den Mut, bei einer Katastrophe den Menschen in Österreich in die Augen zu schauen und zu sagen, Euch kann leider nicht mehr geholfen werden. 

 

Dennoch hat das Bundesheer bis jetzt (!) immer, auch unter widrigsten Umständen, irgendwie seinen Auftrag erfüllt: Schutz und Hilfe

 



Ingo Hackl

Ingo Hackl

Stv. Vorsitzender UGÖD,

Stv. Vorsitzender UGÖD-BMLV,

UGÖD-Organisationsreferat

 

+43 / 676 / 629 84 87

ingo.hackl@ugoed.at



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Grafik: Bundesheer